Rechtssicherheit

Folketing stoppt Überwachungs-Pläne der Regierung

Folketing stoppt Überwachungs-Pläne der Regierung

Folketing stoppt Überwachungs-Pläne der Regierung

cvt/Ritzau
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Der 68-jährige Jurist Preben Bang Henriksen sitzt seit elf Jahren für Venstre im Folketing und lehnt es ab, dass Bewegungsmuster von Bürgerinnen und Bürgern ohne richterliche Anordnung verfolgt werden können (Archivfoto). Foto: Philip Davali/Ritzau Scanpix

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Sowohl Venstre als auch die linken Stütz-Parteien sind dagegen, dass die Polizei beispielsweise Bewegungsmuster der Menschen in Dänemark künftig ohne richterliche Genehmigung aufzeichnen darf. Die Rechtssicherheit dürfe nicht eingespart werden, heißt es.

Die sozialdemokratische Minderheitsregierung hat keine Mehrheit dafür, dass es der Polizei gestattet wird, die Bewegungsmuster von Bürgerinnen und Bürgern, zum Beispiel per GPS, ohne vorherige richterliche Anordnung zu überwachen oder aufzuzeichnen.

Das steht fest, nachdem auch die rechtsliberale Venstre, wie die drei linken Stützparteien der Regierung, gegen den Vorschlag ist, der am Freitag in die erste Lesung geht.

„Eingriff in die persönliche Freiheit“

„Dies ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit der Menschen. Dafür mag es gute Gründe geben, aber dann muss man beim Richter vorbei und einen Gerichtsbeschluss erwirken. Es sind keine Milliarden, die auf diesem Konto gespart werden“, sagt der rechtspolitische Sprecher der Partei, Preben Bang Henriksen.

Die drei Stütz-Parteien Radikale Venstre, Einheitsliste und Sozialistische Volkspartei (SF) hatten sich bereits zuvor skeptisch geäußert.

Bisher müssen die Gerichte die Überwachung vor oder – in bestimmten Fällen – innerhalb von 24 Stunden nach Beginn der Überwachung genehmigen.

Die Regierung hält es jedoch für „ressourcenintensiv“, wenn die Polizei auf einen Gerichtsbeschluss warten muss. Sie hat daher vorgeschlagen, diese Vorschrift abzuschaffen.

Auch SF wird mit Nein stimmen

„Es ist eine wirklich schlechte Idee, das Erfordernis eines Gerichtsbeschlusses für die Überwachung von Personen abzuschaffen. Wenn der Fall vor einen Richter kommt, wird meiner Meinung nach dafür gesorgt, dass die Verdachtsgrundlagen für eine Überwachung in Ordnung sind“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der SF, Karina Lorentzen Dehnhardt.

„Wir müssen aufpassen, dass wir die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger nicht ständig beschneiden, nur weil wir die Polizei entlasten müssen“, sagt sie.

Obwohl das Argument angeführt wird, dass die bisherige Praxis „ressourcenintensiv“ sei, hat das Justizministerium keine gesonderte Berechnung der finanziellen Auswirkungen vorgelegt. Es wird jedoch von Einsparungen in „begrenztem Umfang“ ausgegangen.

Mehrere Juristen haben den Vorschlag bereits scharf kritisiert.

Mehr lesen