Vorschlag des Generalanwalts

Familienzusammenführung: Niederlage Dänemarks vor EU-Gericht droht

Familienzusammenführung: Niederlage Dänemarks vor EU-Gericht droht

Familienzusammenführung: Niederlage Dänemarks vor EU-Gericht droht

dodo/Ritzau
Kopenhagen
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Foto: Mathias Løvgreen Bojesen /Ritzau-Scanpix

Der Generalanwalt sagt, dass ein dänisches Urteil zu einer Familienzusammenführung gegen EU-Recht verstößt. Sollte das Urteil gekippt werden, drohen Auswirkungen auf andere Fälle in Dänemark. DF macht sich Sorgen und fordert die Integrationsministerin auf, „bis zum Letzten zu kämpfen“.

Die dänische Gesetzgebung steht im Widerspruch zum EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, der den Vorschlag gemacht hat, ein dänisches Urteil zu einer Familienzusammenführung zu kippen.

Kommt es dazu, könnte der Fall eines türkischen Ehepaares Auswirkungen auf viele andere Fälle in Dänemark haben.

Große Sorgen macht sich deshalb vor allem die Dänische Volkspartei (DF). Sie fordert die Regierung auf, Notfallpläne in der Hinterhand zu haben, sollte das EU-Gericht gegen die dänische Rechtsprechung entscheiden. „Es sieht so aus, dass Dänemark verlieren wird. Dies kann dazu führen, dass wir Türken und vielleicht anderen Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis geben müssen, denen wir sie zuvor verwehrt haben“, so der Sprecher für Ausländerpolitik von DF, Martin Henriksen, zur Nachrichtenagentur Ritzau.

Forderung an Inger Støjberg

Die Partei verlangt nun von Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre), sich zu dem Thema zu äußern und fordert sie auf, „bis zum Letzten dagegen zu kämpfen“.

„Wir wünschen uns, dass die Regierung auf den Rechtsvorbehalt hinweist – und in letzter Konsequenz sollte Dänemark die Entscheidung einfach ignorieren“, so Henriksen.

In einer schriftlichen Stellungnahme schreibt die Ministerin, dass sie die Bewertung des Generalanwalts nicht teile und nun abwarten werde, wie das EU-Gericht den Vorschlag behandele.

Eine Entscheidung wird im Sommer erwartet.

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