Geldwäscheskandal

Erwerbsminister: Neue Ermittlungen könnten zu Strafen führen

Erwerbsminister: Neue Ermittlungen könnten zu Strafen führen

Erwerbsminister: Neue Ermittlungen könnten zu Strafen führen

dodo
Kopenhagen
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Gewerbeminister Rasmus Jarlov (Konservative) Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau-Scanpix

In einer parlamentarischen Fragestunde hat sich der Erwerbsminister zu den erneut aufgenommenen Ermittlungen gegen die Danske Bank geäußert. Er kündigte unter anderem Gesetzesänderungen an.

Obwohl das gesamte leitende Personal – darunter der ehemalige Direktor Thomas F. Borgen – seine Aussagen zum Geldwäscheskandal in einer estnischen Filiale der Danske Bank gemacht hat, sind die Ermittlungen noch lange nicht abgeschlossen. Neue Informationen haben dazu geführt, dass die Finanzaufsicht ihre eigentlich am 3. Mai 2018 abgeschlossene Untersuchung wieder aufgenommen hat.

Sollte sich bei dieser herausstellen, dass die Danske Bank der Finanzaufsicht während ihrer vorherigen Ermittlungen falsche Informationen übermittelt hatte, könnte dies das Geldinstitut teuer zu stehen kommen, so der Erwerbsminister Rasmus Jarlov (Konservative) während einer Fragestunde im Parlament am Dienstag.

Minister droht mit Strafen

„Wenn sich zeigt, dass falsche Informationen abgegeben wurden, wird dies strafrechtlich verfolgt werden, das ist eine ernste Sache“, so der Minister.

Die neuen Hinweise über falsche Daten stammen unter anderem von der Danske Bank selbst, die im September ihren eigenen, internen Untersuchungsbericht vorgelegt hat. Doch auch andere, neue Quellen seien laut Jarlov hinzugekommen.

Gesetzesänderungen angekündigt

„Wie viel neues Material nun zur Verfügung steht, kann ich nicht sagen, das müssen die Auswertungen der Finanzaufsicht zeigen. Es kann gut sein, dass neue Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, über die die Finanzaufsicht schon Bescheid wusste“, so der Minister.

Er kündigt zudem Gesetzesänderungen für das Führungspersonal von Banken und die sogenannte „fit and proper“-Regel an. Diese ist eine besondere Anforderung an die leitenden Angestellten der Banken. Sie müssen sicherstellen, immer über alle Vorgänge in der Bank Bescheid zu wissen – ansonsten können sie abgesetzt werden. Wie genau die Regelung angepasst werden soll, steht noch nicht fest.

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