Covid-19

Dänemark erklärt Corona-Pandemie für beendet

Dänemark erklärt Corona-Pandemie für beendet

Dänemark erklärt Corona-Pandemie für beendet

dodo/Ritzau
Kopenhagen
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In Dänemark gibt es künftig keinerlei Corona-Beschränkungen mehr. Foto: Johan Gadegaard/Jysk Fynske Medier/Ritzau Scanpix

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Covid-19 wird nun nicht länger als gesellschaftskritische Krankheit bezeichnet. Alle Restriktionen sind ab sofort aufgehoben.

548 Tage nachdem die dänische Regierungschefin Mette Frederiksen (Sozialdemokraten) mit ernster Miene auf einer Pressekonferenz den ersten Lockdown der Gesellschaft verkündet hatte, werden die verbleibenden Corona-Beschränkungen in Dänemark aufgehoben.

Seit dem 10. September um Mitternacht wird Covid-19 nicht mehr als gesellschaftskritische Krankheit eingestuft.

„Das bedeutet, dass Restriktionen, die nach dem Epidemiegesetz eine sozialkritische Erkrankung voraussetzen, nicht mehr vom Gesundheitsminister festgelegt werden können. Das sind zum Beispiel Versammlungsverbote und Auflagen für die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes“, sagt Helle Bødker Madsen, Professorin am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Aarhus.

Im Juni hatte das Parlament eine Wiedereröffnungsvereinbarung beschlossen, in der festgelegt wurde, wann Schutzmasken und das Vorzeigen des Corona-Passes nicht länger vorgeschrieben sein sollen.

Auch Corona-Pass abgeschafft

Die letzte Restriktion, der Corona-Pass, wurde nun gestrichen.

Das bedeutet, dass nun auch beispielsweise Diskotheken nicht mehr verpflichtet sind, ihre Gäste am Eingang nach dem Corona-Pass zu fragen.

Die Regierung entschied Ende August, den Status der Krankheit als gesellschaftskritisch nicht zu verlängern, da die Epidemie aus ihrer Sicht unter Kontrolle sei und es eine hohe Impfbereitschaft gebe.

Einreisebeschränkungen können bestehen bleiben

Das Coronavirus gilt nun als normal gefährliche Krankheit. Das bedeute unter anderem, dass es noch einige Einreisebeschränkungen geben kann, Infektionsketten nachverfolgt werden können und Besucherbeschränkungen möglich sind, teilt das Gesundheitsministerium mit.

Eine Krankheit wird als gesellschaftskritisch eingestuft, wenn sie allgemein gefährlich ist und wenn sie bei ihrer Ausbreitung eine schwerwiegende Störung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen verursacht oder zu verursachen droht.

Über die Einstufung einer Krankheit als gesellschaftskritisch entscheidet der Epidemieausschuss des Folketings.

„Sollen Beschränkungen beispielsweise im Bereich Schutzmasken eingeführt werden, muss der Gesundheitsminister die Unterstützung des Folketings einholen, um Covid-19 als gesellschaftskritische Krankheit einstufen zu dürfen", sagt Helle Bødker Madsen.

Trotz der Herabsetzung der Gefahrenstufe empfiehlt die Gesundheitsbehörde weiterhin die Einhaltung der Hygieneregeln. Dazu zählt, zu Hause zu bleiben, wenn man krank ist, sich häufig die Hände zu waschen und zu putzen.

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