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Aufnahmetest für Quote 2: Das soll sich beim Vergabe-Verfahren ändern

Aufnahmetest für Quote 2: Das soll sich beim Vergabe-Verfahren ändern

Das soll sich beim Vergabe-Verfahren ändern

Ritzau/kj
Kopenhagen
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Der Minister für Ausbildung und Forschung, Jesper Petersen (Soz.), wird am Dienstagnachmittag Verhandlungen über die Bildungsreform aufnehmen. Foto: Philip Davali/Ritzau Scanpix

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Die Regierung will das Zulassungssystem für die Hochschulbildung sowohl für die Quote 1 als auch für die Quote 2 reformieren. Demnach sollen Aufenthalte an Heimvolkshochschulen und im Ausland für die Quote 2 nicht mehr angerechnet werden, stattdessen soll es einen Aufnahmetest geben.

Wenn sich heute junge Menschen im Rahmen der Quote 2 für ein Hochschulstudium bewerben, zählt bei der Bewerbung, dass sie eine Heimvolkshochschule (Højskole) besucht oder ein Auslandsaufenthalt absolviert haben.

Die Regierung will das ändern. In Zukunft soll ein Aufnahmetest zeigen, ob junge Menschen bereit sind, ein Studium aufzunehmen.

Dies verkündet Ausbildungs- und Forschungsminister Jesper Petersen (Soz.), der in einem Vorschlag für eine Bildungsreform versuchen will, ein besseres Gleichgewicht zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern in der Quote 2 herzustellen.

Chancengleichheit gewährleisten

Die Minister sagt, die Regierung wolle zum eigentlichen Ausgangspunkt für die Quote 2-Bewerberinnen und Bewerber zurückkehren: Nämlich der Gruppe, die nicht genügend gute Noten hat, um über die Quote 1 in einen Studiengang zu kommen, eine weitere Chance zu geben.

„Die Kriterien sind nun so geworden, dass sich das soziale Ungleichgewicht vergrößert hat und es nicht wirklich eine zweite Chance gibt, sich über die Quote 2 zu bewerben. Wenn die Eltern bei der Bewerbung im Rahmen der Quote 2 helfen können, indem sie die Kosten für einen Aufenthalt in einer Heimvolkshochschule oder im Ausland übernehmen, werden die Kinder aus nicht-akademischen Haushalten benachteiligt, selbst wenn sie die gleichen Noten haben wie die Kinder aus Akademikerfamilien“, sagt Jesper Petersen.

Fähigkeiten bei Aufnahmeprüfung testen

Bei der nationalen Aufnahmeprüfung werden die Bewerberinnen und Bewerber auf sprachliche, mathematische und logische Fähigkeiten geprüft.

Neben dem Test müssen die Studien-Anwärterinnen und -Anwärter entweder die Sekundarstufe II abgeschlossen haben oder über fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen.

Gleichzeitig wird die Regierung die Zahl der Quoten-2-Zulassungen von 10 Prozent auf mindestens 25 Prozent für alle Studiengänge erhöhen.

Änderungen auch bei Quote 1

Die Regierung schlägt auch Änderungen für Antragstellende der Quote 1 vor.

„Die Quote 1 und die Zulassung auf der Grundlage der Noten werden weiterhin vorherrschend sein.  Aber es gibt auch einige Studiengänge mit extrem hohen Notenanforderungen, bei denen wir der Meinung sind, dass auch diejenigen, die eine 10 haben, die Möglichkeit haben sollten, berücksichtigt zu werden“, sagt Jesper Petersen.

Die Verhandlungen über den Gesetzentwurf werden am Dienstagnachmittag in Christiansborg beginnen.

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