Leitartikel

„Mette hat Mogens geopfert “

Mette hat Mogens geopfert

Mette hat Mogens geopfert

Kopenhagen
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Es kam, wie zu erwarten war: Der Nahrungsmittelminister musste gehen. Doch letztlich liegt die Verantwortung für den illegalen Beschluss bei seiner Chefin, meint Walter Turnowsky.

Lasst uns noch einmal rekapitulieren, worum es geht: Am Mittwoch, 4. November, sagt Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) auf einer Pressekonferenz, dass alle Nerze getötet werden müssen. Sekundiert wird sie auf der Pressekonferenz von Nahrungsmittelminister Mogens Jensen (Soz.).

Vier Tage später wird dann öffentlich bekannt, dass es keine Gesetzesgrundlage für diese Anordnung gibt. Sie ist also mit anderen Worten illegal.

Jensen sagt, dass er erst am Sonnabend über die fehlende Gesetzesgrundlage informiert wurde. Die Staatsministerin soll es am Sonntag erfahren haben.

Am Mittwoch musste Jensen dann zurücktreten. In so einem Fall heißt es immer, er sei selbst zu dem Entschluss gekommen. In Wahrheit ist es jedoch die Entscheidung der Chefin. Frederiksen hat ihm sehr schnell die Verantwortung zugeschoben.

Gleichzeitig versucht sie, den Skandal zu verharmlosen, indem sie ihn konsequent als „Fehler“ bezeichnet. Eine illegale Anordnung einer Regierung ist jedoch um einiges ernster als ein Fehler. Es ist schlicht das Fundament des Rechtsstaates, an dem die Regierung hier gerüttel hat.

Selbstverständlich kann da der verantwortliche Ressortminister nicht einfach weitermachen. Auch deshalb nicht, weil die Frage im Raum steht, ob er durch eine rechtzeitige Reaktion auf Hinweise zum Risiko von Corona bei Nerzen der übereilten Aktion hätte vorbeugen können.

Doch als Regierungschefin trägt Mette Frederiksen die oberste Verantwortung für die illegale Anordnung, sie hat sie schließlich ausgesprochen. Dies gilt auch, wenn ihr der Gesetzesbruch zu dem Zeitpunkt nicht bewusst war.

Der Beschluss wurden vom Koordinationsausschuss der Regierung gefasst, den die Staatsministerin leitet. Der Nahrungsmittelminister ist nicht Teil des Ausschusses, war jedoch bei dem Beschluss anwesend. Auch dies verdeutlicht die Verantwortung, die die Staatsministerin trägt.

Sie hat wiederholt gesagt, dass sie davon „ausgegangen ist“, dass es eine gesetzliche Grundlage gebe. Als ehemalige Justizministerin muss sie sich da zumindest grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Denn warum hat sie bei einem so weitreichenden Beschluss nicht nachgefragt?

Wie die am Mittwoch veröffentlichte Darstellung der Regierung zeigt, war zumindest der Nahrungsmittelbehörde und dem Nahrungsmittelministerium bewusst wurde, dass die gesetzliche Grundlage fehlt. Am Abend nach der famosen Pressekonferenz weiß es auch das Justizministerium.

Auch hier steht die Frage im Raum, warum niemand die Minister davon in Kenntnis gesetzt hat. Für eine solche Verwaltungskultur trägt letztlich auch wiederum die Regierungschefin die Verantwortung.

Mit ihrer Eigenmächtigkeit und Fahrlässigkeit hat Mette Frederiksen ihr Amt beschädigt. Dafür war sie bislang nicht bereit, auch nur einen Funken von Verantwortung zu übernehmen. Mit der Entlassung ihres Nahrungsmittelministers ist das nicht getan. 

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