Soziales

Tagegeld-Ausschluss entfällt

Tagegeld-Ausschluss entfällt

Tagegeld-Ausschluss entfällt

Kopenhagen
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Foto: Archiv: DN

Die neue Regierung will die Anforderung, dass nur dann Arbeitslosentagegeld an Mitglieder einer dänischen Arbeitslosenkasse gezahlt werden darf, wenn die betroffenen Personen sich in den vergangenen zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Dänemark oder einem anderen EU-Land aufgehalten haben, streichen.

Die neue Regierung will die von der VLAK-Regierung und Dänischer Volkspartei im vergangenen Jahr durchgesetzte Änderung der Bestimmungen beim Anspruch von Beschäftigten in Dänemark auf Arbeitslosentagegeld streichen. Das berichtet die Zeitung Politiken.

Es geht um die Anforderung, dass nur dann Arbeitslosentagegeld an Mitglieder einer dänischen Arbeitslosenkasse gezahlt werden darf, wenn die betroffenen Personen sich in den vergangenen zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Dänemark oder einem anderen EU-Land aufgehalten haben.  Wer also einige Jahre außerhalb der EU berufstätig gewesen ist, hatte keinen Anspruch auf die Arbeitslosenversorgung, wenn er z. B. sechs Jahre Beiträge in Dänemark gezahlt hat.

Die Regierung Løkke Rasmussen und die Dänische Volkspartei wollten mit der Neuregelung das dänische  Arbeitslosen-Tagegegeldersystem gegen angeblich ins Land strömende Ausländer  abschotten. Es hatte sich aber rasch herausgestellt, dass rund 8.300 Dänen, die im Ausland tätig gewesen sind,   das Anrecht auf die Arbeitslosenversorgung entzogen wird. Auf Protest stieß die Gesetzesneuregelung auch bei den dänischen Arbeitslosenkassen, die über Tausende Fälle klagten, die sie unter großen  Aufwand klären müssten.

Der Direktor des Verbandes der dänischen Arbeitslosenkassen, Verner Sand Kirk, betont, dass es nie Ausländer von außerhalb der EU gegeben habe, die nach Dänemark gekommen seien, um im Arbeitslosen-Tagegeld zu schmarotzen. „Die Abschaffung der Regel kann nicht schnell genug erfolgen. Sie wird durch kein vernünftiges Argument begründet“, so Sand Kirk.

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