Tarifverhandlungen

Schlichterin: Neue Verhandlungen kommende Woche

Schlichterin: Neue Verhandlungen kommende Woche

Schlichterin: Neue Verhandlungen kommende Woche

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Foto: David Leth Williams/Ritzau Scanpix

Die schwierigen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst gehen in eine weitere Runde. Schlichterin Mette Christensen hat die Konfliktparteien aus Kommunen und Regionen einberufen. Ob auch die Staatsdiener erneut an den Verhandlungstisch kommen, ist noch ungewiss.

Die Schlichterin Mette Christensen hat die kommunalen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für Mittwoch zu neuen Verhandlungen einberufen. Am Donnerstag sollen dann die Vertreter der Regionen die Verhandlungen wieder aufnehmen. Das berichtet DR Nyheder.

Ob auch die Verhandlungen zu den Tarifverträgen der staatlich Beschäftigten kommende Woche wieder aufgenommen werden, war am Sonnabendvormittag noch unklar. Wie der Chefunterhändler der Arbeitnehmer, Flemming Vinther, DR Nyheder mitteilte, habe es noch keine Einladung gegeben.

Die Knackpunkte bei den Verhandlungen sind weiterhin der Lohnrahmen, die Frage nach bezahlter Mittagspause und die Arbeitszeiten der Lehrer. Ein möglicher Arbeitskampf wurde von der Schlichterin bereits um zwei Wochen nach hinten verschoben. Somit könnte frühestens am 22. April ein Streik beginnen – und am 28. April ein Ausschluss von Arbeitgeberseite folgen. Wenn dies eintreten sollte, würden große Teile des öffentlichen Sektors lahmgelegt. Schulen und Betreuungseinrichtungen blieben geschlossen, der Zugverkehr würde zum Stillstand kommen, geplante Operationen und Untersuchungen müssten verschoben werden.

In Dänemark besteht seit 1910 die Schlichtungsinstitution (Forligsinstitution), um bei festgefahrenen Tarifverhandlungen zu vermitteln. Die ehemalige Vizepräsidenti des See- und Handelsgerichtes Mette Christensen ist seit 1993 als eine von drei Schlichterinnen tätig. Die Schlichter haben weitgehende Befugnisse. So kann Christensen einen möglichen Arbeitskampf erneut um zwei Wochen verschieben, wenn sie zu der Auffassung kommt, dass eine Einigung in Sicht ist. Wenn die Schlichterin zu Verhandlungen lädt, sind die Geladenen zur Teilnahme verpflichtet.

 

 

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