Arbeitslosen-Tagegeld

Neue Regeln mit rückwirkender Kraft

Neue Regeln mit rückwirkender Kraft

Neue Regeln mit rückwirkender Kraft

jt/ritzau
Kopenhagen
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Foto: Scanpix

In den kommenden Tagen werden hunderte von Arbeitslose einen für sie unangenehmen Brief ihrer Arbeitslosenkassen bekommen.

Am 1. Juli dieses Jahrs trat eine neue Arbeitslosen-Tagegeld-Regelung in Kraft. Diese besagt, dass wenn Arbeitslose in einem Zeitraum von acht Jahren mehr als vier Jahre lang Tagegelder bezogen haben, dann wird ihr Tagegeld-Sold um einen Monat verkürzt. Wo es früher möglich war, zwei komplette Jahre Tagegeld zu beziehen, wird diese nun auf ein Jahr und elf Monate verkürzt, wie das Finanzmagazin Finans berichtet.

Die Arbeitslosenkassen ärgern sich darüber, dass ihre Mitglieder von den neuen Regeln betroffen werden. „Wenn die Regeln nur in Zukunft und nicht mit rückwirkender Kraft gelten würden, dann wäre alles in Ordnung. Doch nun haben unsere Mitglieder keine Chance, sich auf die neuen Regeln einzustellen“, sagt der Kundenberater der Arbeitslosenkasse von HK, Flemming Fischer zu Finans.

Aus der Politik bekommen die Arbeitslosenkassen jedoch keine Rückendeckung. „Die neuen Regeln sind allgemein seit 2015 bekannt. Die Arbeitslosenkassen haben genügend Zeit gehabt, ihre Mitglieder darüber zu informieren“, so arbeitsmarktspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten, Lennart Damsbo-Andersen.

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