Corona-Massnahmen

Maskenpflicht ab Montag möglich

Maskenpflicht ab Montag möglichg

Maskenpflicht ab Montag möglich

Kopenhagen
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Gesundheitsminister Magnus Heunicke und der Direktor der Gesundheitsbehörde, Søren Brostrøm, bei der Pressekonferenz Foto: Nils Meilvang/Ritzau Scanpix

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Die Regierung will die Maskenpflicht wieder einführen und den Corona-Pass ausweiten. Der Epidemieausschuss des Folketings will am Donnerstag über die möglichen Restriktionen entscheiden. Stimmt er zu, können die neuen Maßnahmen ab Montag in Kraft treten.

Die Regierung will den Corona-Pass unter anderem auch an Ausbildungsstätten verpflichtend einführen. Das teilte Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.) bei einer Pressekonferenz in Eigtved Pakhus in Kopenhagen mit.

Auch die Masken sollen wieder zurückkehren. Der Mund-Nasen-Schutz soll nach Vorstellung der Regierung im Einzelhandel, im öffentlichen Verkehr, im Gesundheitssektor und in der Seniorenpflege getragen werden. 

„Wir haben mittlerweile sichere Evidenz, dass die Masken als Ergänzung zu anderen Maßnahmen wirken. Dies gilt insbesondere bei hohen Infektionszahlen, wie wir sie derzeit erleben“, erläuterte der Direktor der Gesundheitsbehörde, Søren Brostrøm. 

Der Epidemieausschuss des Folketings wird am Donnerstag die Vorschläge beraten. Er muss mehrheitlich zustimmen, bevor Restriktionen eingeführt werden können.

„Unser Ziel ist, dass wir den Winter über die Gesellschaft offen halten und erneute Shutdowns verhindern können, wie wir sie in anderen Ländern sehen“, sagte Heunicke.

Er wies darauf hin, dass die Anzahl der Neuinfektionen derzeit auf einem Rekordhoch sei. 

„Doch wir befinden uns in einer ganz anderen Situation als im vergangenen Winter. Die Impfungen machen den Unterschied, denn sie verhindern nicht nur Infektionen, sondern bedeuten auch, dass man weniger ernst erkrankt und ein geringerer Anteil der angesteckten Personen ins Krankenhaus muss“, betonte der Gesundheitsminister. 

Bereits seit 11. November muss man den Corona-Pass (3G) in der Gastronomie und im Nachtleben nachweisen. Künftig soll das laut dem Regierungsvorschlag auch für Folgendes gelten:

  • staatliche Arbeitsplätze
  • gymnasiale und Jugendausbildungen sowie Hochschulen
  • private Dienstleister (Friseursalons, Masseure, Solarien, Tätowierer)
  • Besucher in Seniorenheimen und bei sozialen Angeboten
  • Versammlungen von mehr als 100 Personen drinnen oder 1.000 Personen im Freien.

Die Gültigkeit eines negativen Tests für den Corona-Pass soll verkürzt werden. Ein PCR-Test soll 72 Stunden, ein Schnelltest 48 gelten. Derzeit sind sie 96 und 72 Stunden gültig.

„Es müsste für jeden einsichtig sein, dass ein frischerer Test mehr Infektionen verhindert. Unsere Daten zeigen, dass wir mit den jetzigen Gültigkeitsperioden ungefähr die Hälfte der Infektionen verhindern. Mit den kürzeren würden es zwei Drittel werden“, sagte der Direktor des Staatlichen Serum Instituts, Henrik Ullum. 

Vorläufig wird für den öffentlichen Verkehr kein Corona-Pass eingeführt. 

Stimmt der Epidemieausschuss zu, können die neuen Restriktionen ab Montag, 29. November, eingeführt werden.

Der Artikel wurde um 17.50 umfassend aktualisiert. Aus einer früheren Version ging fälschlicherweise hervor, dass auch im öffentlichen Verkehr der Corona-Pass gelten soll. 

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