Auszahlung

Keine vorzeitige Rente für tödlich Erkrankte

Keine vorzeitige Rente für tödlich Erkrankte

Keine vorzeitige Rente für tödlich Erkrankte

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Symbolbild Foto: Åndahl Torben/Scanpix

Schwerstkranke sollen ihre betriebliche Rente ohne Abschläge nutzen, auch wenn sie noch nicht das notwendige Alter erreicht haben. Ein entsprechendes Gesetz wurde im Jahr 2000 vom dänischen Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet. Bauen können diese Menschen anscheinend nicht darauf.

Die beiden dänischen Organisationen CO-Industrie und Dansk Industri (DI) haben jahrelang Menschen, die tödlich erkrankt waren, den Zugang zu ihren betrieblichen Renten verwehrt. Dies berichten Jyllands-Posten. Seit dem Jahr 2000 haben Schwerstkranke das Recht, ihre Pensionen ohne Abschläge ausbezahlt zu bekommen, die üblicherweise gezahlt werden, wenn die Pension vor dem Erreichen des Pensionsalters genutzt wird.

DI und CO-Industri wollen nun die Regeln neu bewerten, nachdem die Zeitung den Fall einer 44-jährigen letal an Krebs erkrankten Frau publik gemacht hatte, der der Zugang zu ihrer angesparten betrieblichen Rente verwehrt wurde. Jyllands-Posten zufolge können Rentenversicherte von Industriens Pension, Pensiondanmark, Sampension, PKA und LP Pension kein Geld vor Ablauf der Frist erhalten, wenn sie tödlich erkrankt sind. Dies gelte auch für Angestellte in anderen Rentenversicherungsgesellschaften mit einer Vereinbarung von CO-Industri.

Die gesundheitspolitische Sprecherin von Dansk Folkeparti, Liselott Blixt, kündigte an, zu untersuchen, ob etwas dagegen unternommen werden kann. Der gesundheitspolitische Sprecher der Sozialdemokraten glaubt indes nicht daran, dass die Politik etwas ändern könne, auch wenn dies wünschenswert sei. Da es sich um nicht staatliche Institutionen handele, müssten die Mitglieder dieser Organisationen selbst darüber bestimmen, wann und wie ausbezahlt werde.

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