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Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung kommt

Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung kommt

Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung kommt

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Die Regierung muss aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes dafür sorgen, die dänischen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung europäischem Recht anzupassen. (Archivfoto) Foto: Michaela Rehle/Reuters

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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes muss Dänemark gegen den Wunsch der Regierung die geltenden Regeln zur Vorratsdatenspeicherung anpassen.

Die Regierung hat einen kommenden Gesetzentwurf zur Änderung der dänischen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung in die öffentliche Anhörung geschickt.

Das teilt Justizminister Nick Hækkerup (Soz.) am Montag in einer Pressemitteilung mit.

„Wir schlagen die Änderung der Regeln zur Vorratsdatenspeicherung nicht aus Lust vor, sondern weil wir müssen“, sagt er.

Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem vergangenen Jahr bedeutet, dass Dänemark seine Regeln zur Speicherung von Daten, die zur Kriminalitäts- und Verbrechensbekämpfung herangezogen werden, ändern muss.

Aus dem Urteil geht hervor, dass die generelle und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung, so wie sie etwa Dänemark praktiziert, gegen geltendes EU-Recht verstößt.

Regierung: Dämpfer für Kriminalitätsbekämpfung

Nach Ansicht der Regierung verringert das Urteil die Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung.

„Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiges Werkzeug für die Polizei, und eine Änderung der Regeln wird sich auf die Ermittlungsarbeit der Polizei auswirken. Die Regierung möchte am liebsten so mit der Vorratsdatenspeicherung fortfahren, wie es heute bereits der Fall ist, dies ist jedoch leider nicht möglich“, sagt Nick Hækkerup.

Langfristige Lösung auf EU-Ebene angestrebt

„Wir werden selbstverständlich weiter dafür kämpfen, dass eine langfristige Lösung auf EU-Ebene gefunden wird. Hier und jetzt müssen wir sicherstellen, dass die Polizei die Möglichkeit bekommt, Vorratsdaten so weit wie möglich zu nutzen“, sagt der Justizminister.

Mit dem Gesetzesvorschlag will die Regierung den Behörden den bestmöglichen Rahmen zur Kriminalitätsbekämpfung bieten, sodass in Fällen grober Kriminalität wie Gewalt, Tötungsdelikten, Sexualverbrechen und Bandenkriminalität weiterhin auf Vorratsdaten zurückgegriffen werden kann.

Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf würde deswegen so weit gehen, wie es das EU-Recht zulasse, so der Minister.

Einsatz bei besonders schwerer Kriminalität

Vorratsdaten werden in den meisten Fällen verwendet, bei denen es um die Aufklärung besonders schwerer Kriminalität geht. Dazu zählen Tötungsdelikte, schwere Drogenkriminalität und Überfälle in den eigenen vier Wänden.

Im vergangenen Jahr wurden Vorratsdaten 372-mal in 49 Fällen von Tötungsdelikten, 202-mal in 199 Fällen von Drogenschmuggel und 170-mal in 166 Fällen von Überfällen in den eigenen vier Wänden genutzt.

Bisher für Telekommunikationsanbieter verpflichtend

Derzeit sind die dänischen Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Daten zum Telefonverkehr zu speichern und diese Informationen zur Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung zu stellen, und das auch in weniger schweren Fällen.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober vergangenen Jahres soll es künftig nicht mehr möglich sein, Telekommunikationsanbieter zu einer generellen Vorratsdatenspeicherung anzuhalten.

Damit entfällt für die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, derartige Informationen zur Aufklärung von Straftaten und zur rechtlichen Verfolgung von Personen zu nutzen.

Dies ist nur dann noch möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den Schutz der nationalen Sicherheit geht.

Möglicher Gesetzesentwurf erstmals im März vorgelegt

Die Regierung hatte im März dieses Jahres dem Folketing einen möglichen Gesetzesentwurf (lovskitse) vorgelegt, wie die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung geändert werden können.

Seinerzeit waren unter anderem die It-Politisk Forening und die Stützparteien der Regierung skeptisch in Bezug auf den Umfang der Vorratsdatenspeicherung, die die Regierung auch weiterhin im Bereich der Mobiltelefonie vorsah.

Seither war das Justizministerium mit den Behörden und der Telekommunikationsbranche in einen Dialog zum Gesetzesentwurf getreten, dessen Präsentation in der zweiten Novemberhälfte erwartet wird.

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