Neue Richtlinien

Gesetz regelt Sturmschäden neu

Gesetz regelt Sturmschäden neu

Gesetz regelt Sturmschäden neu

Kopenhagen
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Bei der Sturmflut an der Ostsee im Januar 2017 im Hafen von Sonderburg. Foto: Archivbild: DN

Verbraucherrechte gestärkt: Folketing verabschiedet neue Richtlinien für Sturmflut- und Sturmschäden.

Das Folketing hat am Donnerstag ein neues Gesetz zum Schutz vor Sturmfluten, Überschwemmungen und Sturm verabschiedet.  Die neuen Regelungen sollen dafür sorgen, dass Haus- und Waldbesitzer, Versicherungen und Behörden zukünftig mehr Klarheit darüber haben, wer beispielsweise  im Falle von Überschwemmungen und umgestürzten Bäumen die Verantwortung beziehungsweise die Kosten trägt.

„Mit dem neuen Gesetz stellen wir in Zukunft die Betroffenen besser, wenn sie durch Sturmflut, Überschwemmung oder Sturm geschädigt worden sind. Mit dem Gesetz können Immobilienbesitzer schneller Antworten finden, ihnen wird effektiver bei der Sachbearbeitung geholfen, und die Übernahme von Kosten wird überschaubarer“, so der zuständige Gewerbeminister Brian Mikkelsen (Kons.). Das neue Gesetz, das vom Folketing mit breiter Mehrheit verabschiedet worden ist,  bedeutet unter anderem, dass Immobilienbesitzer zukünftig die Möglichkeit haben, Mobiliar im Keller erstattet zu bekommen, wenn dieser als Wohnung genutzt wird.

Selbstrisiko fällt weg

Das  Selbstrisiko für Immobilienbesitzer für Ausgaben zur Schadensbegrenzung, das bislang bei 5 Prozent lag, fällt weg. Und: Wer durch überschwemmte Wasserläufe oder Seen zu Schaden kommt, kann sich zukünftig über einen neuen Klageweg Recht verschaffen. Bislang hat der Sturmrat diese Klagen bearbeitet, jedoch gab es keine Einspruchsmöglichkeit. Zukünftig werden die Versicherungsgesellschaften die Fälle behandeln, gegen  Beschlüsse kann dann über den Sturmrat Einspruch eingelegt werden.

Das Gesetz regelt zudem, dass  zukünftig schneller und eindeutiger geklärt wird, ob ein Sturm vorliegt, auch  soll der Sturmfall lokal und national benannt werden können. Bei Generationenwechsel kann der neue Waldbesitzer in Zukunft eine Sturmversicherung abschließen, auch wenn der alte Besitzer sich dagegen entschieden hatte.

Die Sturmflut- und Überschwemmungsbestimmung finanziert sich aus einem neuen Topf, in den  automatisch all jene einbezahlen, die   eine Brandversicherung haben. Laut neuem Gesetz liegt der Beitrag bei 60 Kronen, bis ein Topf von 500 Millionen Kronen entstanden ist. Anschließend wird der Betrag auf 40 Kronen gesenkt.

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