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Evakuierte aus Afghanistan: Mehrheit für Verlängerung des Bleiberechts

Evakuierte aus Afghanistan: Mehrheit für Verlängerung des Bleiberechts

Mehrheit für Verlängerung des Bleiberechts

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Taliban feuern Warnschüsse in die Luft, um eine Demonstration von afghanischen Frauen aufzulösen. Foto: Wakil Kohsar/AFP/Ritzau Scanpix

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Vor einem Jahr übernahmen die Taliban in Afghanistan wieder die Macht. Dänemark evakuierte Einheimische, die für das Land gearbeitet hatten und billigte ihnen per Sondergesetz zwei Jahre Aufenthalt zu. Offenbar ist Verlängerung in Sicht.

Eine Mehrheit im dänischen Parlament spricht sich dafür aus, dass Afghaninnen und Afghanen, die vor einem Jahr nach Dänemark gekommen waren, länger als zwei Jahre im Königreich bleiben können. Dies berichtet die Zeitung „Jyllands-Posten“. Die Zwei-Jahres-Frist wurde in einem Sondergesetz fixiert.

Dänische Behörden halfen rund 1.000 Menschen aus Afghanistan nach Dänemark zu kommen, da diese oder Familienmitglieder als Übersetzer arbeiteten oder in der Botschaft angestellt waren. Die Evakuierung begann, als die Taliban am 15. August vergangenen Jahres die Macht übernahmen.

Bislang maximal zwei Jahre Aufenthalt

Der Aufenthalt müsse selbstverständlich verlängert werden, in welcher Form auch immer, solange die Taliban das Land kontrollierten, so Marcus Knuth, ausländerpolitischer Sprecher der Konservativen. Er fürchtet um die Sicherheit der Menschen, die den dänischen Soldaten im Kampf gegen die Taliban geholfen haben.

Das schnell verabschiedete Sondergesetz billigte den ins Land gebrachten Afghaninnen und Afghanen maximal zwei Jahre Aufenthalt in Dänemark zu. Großbritannien, Norwegen, Schweden und Finnland gewähren diesen Menschen längerfristige oder permanente Aufenthaltsgenehmigungen.

Venstre, SF, die Radikalen und die Einheitsliste sprachen sich gegenüber „Jyllands-Posten“ auch für eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung aus. Der zuständige Minister Kaare Dybvad Bek (Soz.) schrieb der Zeitung, Afghaninnen und Afghanen, die eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem Sondergesetz bekommen und Asyl beantragt hätten, könnten natürlich in Dänemark bleiben, sollten sie einen Schutzbedarf haben.

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