Rechtsstaatlichkeit

EuGH: Zahlungskürzungen für Polen und Ungarn sind rechtens

EuGH: Zahlungskürzungen für Polen und Ungarn sind rechtens

EuGH: Zahlungskürzungen für Polen und Ungarn sind rechtens

Ritzau/kj
Luxemburg
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Die EU-Flagge
Die ungarische Regierungspartei bezeichnete die Brüsseler Entscheidung in einer Erklärung als „politische Rache“ an Budapest. Foto: Christian Wiediger/Unsplash

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Der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus erlaubt es der EU-Kommission, Zahlungen an Mitgliedsstaaten zurückzuhalten, wenn diese wesentliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung einschränken. Polen und Ungarn hatten versucht, dagegen vorzugehen – vergebens.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch die Klage Ungarns und Polens zurückgewiesen, einen EU-Mechanismus anzufechten, der es Ländern ermöglicht, für Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit finanziell bestraft zu werden.

Das Urteil ist ein Meilenstein in einem langjährigen Streit zwischen der EU, Polen und Ungarn. Beide Länder stehen in mehreren Bereichen im Widerspruch zum EU-Recht, weshalb sie das neue Instrument fürchten.

In vielen Punkten zerstritten

Der Rechtsstaatsmechanismus ermöglicht es der Europäischen Kommission, EU-Mittel von Ländern zurückzuhalten, die sich nicht an die EU-Vorschriften halten. Zum Beispiel, wenn es um die Rechtsstaatlichkeit geht.

Ungarn und Polen sind mit der EU in Fragen wie Frauenrechte, LGBT-Rechte, Migration, Medienfreiheit und Justizsystem zerstritten.

Weniger EU-Mittel als Strafe

Die EU hat schon früher versucht, die beiden Länder zum Einhalten der Vorschriften zu bewegen, jedoch ohne Erfolg. Die Hoffnung im EU-System und bei anderen Mitgliedstaaten ist jedoch, dass das neue Instrument und die Androhung, Gelder einzubehalten, die beiden Mitgliedsstaaten bewegt, die Vorschriften einzuhalten.

In Polen bezeichnet das Justizministerium die Brüsseler Entscheidung als „Angriff auf Polens Souveränität“.

Die ungarische Regierungspartei Fidesz von Staatschef Viktor Orban nannte die Brüsseler Entscheidung in einer Erklärung  „politische Rache“ an Budapest.

Dänischer Außenminister: Großer Tag für Rechtsstaatlichkeit

Außenminister Jeppe Kofod (Soz.) kommentierte die Brüsseler Entscheidung mit folgenden Worten: „Dies ist ein großer Tag für die Rechtsstaatlichkeit – und für die grundlegenden Werte und Rechte, die ein gut funktionierender Rechtsstaat aufrechterhält.“

„Es ist nun an der Kommission, die notwendigen Schritte zur Aktivierung des Mechanismus zu unternehmen. Die Regierung wird weiterhin darauf drängen, dass eine enge Verbindung zwischen der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und dem Zugang zu EU-Mitteln besteht“, führt er weiter aus.

Mechanismus soll nun in Kraft treten

Der Mechanismus ist seit Anfang 2021 im EU-System verankert, aber die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet, bevor sie den Mechanismus aktiviert hat.

Dies wurde von den Staats- und Regierungschefs der EU im Sommer 2020 mit Polen und Ungarn vereinbart, um den Weg für wichtige Haushaltsentscheidungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung während der Covid-19-Pandemie zu ebnen.

Das EuGH-Urteil könnte dafür sorgen, dass Milliarden von Euro, die für Polen und Ungarn vorgesehen sind, zurückgehalten werden.

Das Europäische Parlament hat darauf gedrängt, dass die EU-Kommission schneller gegen Polen und Ungarn vorgeht.

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