Justiz

Urteil gegen Britta Nielsen: Sechseinhalb Jahre Haft

Urteil gegen Britta Nielsen: Sechseinhalb Jahre Haft

Urteil gegen Britta Nielsen: Sechseinhalb Jahre Haft

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Nima Nabipour
Nima Nabipour, Anwalt von Britta Nielsen, am Dienstag vor dem Gericht Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix

Rund 117 Millionen Kronen Sozialmittel soll sie über 25 Jahre lang veruntreut haben, dann setzte sie sich nach Südafrika ab: Die 65-Jährige ist in Kopenhagen nun zu Gefängnis verurteilt worden.

Britta Nielsen ist zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden, weil sie im Zuge ihrer Anstellung bei der Sozialbehörde etliche Millionen Kronen veruntreut hat. Das hat das Kopenhagener Stadtgericht am Dienstag entschieden. Die Verurteilte akzeptierte das Urteil und will nicht in Berufung gehen.

Nielsen wurde entsprechend der Anklage verurteilt, die auf Veruntreuung von ungefähr 117 Millionen Kronen lautete. Im Laufe von 25 Jahren hatte sie laut Anklage 300-mal Geld von der Sozialbehörde an sich selbst überwiesen.

Staatsanwaltschaft wollte härtere Strafe

Anklage war nach Paragraf 88 erhoben worden. Dieser gilt bei besonders schweren Fällen und hätte den Strafrahmen von bis zu acht auf bis zu zwölf Jahre Haft erweitert. Doch die Richter nutzten den Paragrafen in ihrem Urteil nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens acht Jahre Haft für Nielsen gefordert, Verteidiger Nima Nabipouri hatte für vier bis sechs Jahre Haft plädiert.

Verurteilte: Überweisungen wurden zu „einer Art Abhängigkeit“

Nielsens Methode war es, fiktive Projekte zu errichten, die dann Sozialmittel überwiesen bekamen. Sie fabrizierte auch E-Mails an nicht existierende Adressen und fälschte im Zuge des Betrugs auch eine Unterschrift.

Während des Prozesses hatte sie geschildert, dass der Betrug in den 1990ern begonnen habe, als ihre Familie in finanziellen Schwierigkeiten steckte. „Ich bin einer Verlockung im System erlegen, eine Überweisung zu tätigen, die uns finanziell helfen sollte“, sagt sie vor Gericht.

Später seien die Überweisungen dann zu einer Art Abhängigkeit geworden.

Die fehlende Kontrolle innerhalb der Behörde war ein großes Thema im Prozess. Nielsen sagte, es sei ein „Running Gag gewesen, dass man seine eigene Kontonummer einsetzen konnte und dann auf die Bahamas fliegen“.

Während Britta Nielsen nicht in Berufung gehen will, hat sich die Staatsanwaltschaft diesbezüglich bis zum späten Dienstagnachmittag noch nicht geäußert.

 

 

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde um 17:32 um die unteren vier Absätze sowie die Information, dass Nielsen nicht in Berufung gehen will, erweitert.

 

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