Covid-19

Wiedereröffnung: Was jetzt in Dänemark gilt

Wiedereröffnung: Was jetzt in Dänemark gilt

Wiedereröffnung: Was jetzt in Dänemark gilt

nordschleswiger.dk
Kopenhagen/Apenrade
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Mette Frederiksen
Staatsministerin Mette Frederiksen fordert zum Durchhalten auf. Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix

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Das Versammlungsverbot wird gelockert. Statt fünf Personen dürfen sich im Freien bis zu zehn Personen treffen. Auch die Grenze für Sportgruppen im Freien wird von 25 auf 50 angehoben. Ein Überblick.

Nach einem Verhandlungsmarathon von mehr als elf Stunden hat sich die Regierung 22. März mit einer Mehrheit der Parteien auf einen Plan zur Wiedereröffnung geeinigt.

Sobald alle über 50 Jahre geimpft sind, soll die Gesellschaft weitgehend öffnen. Das Ziel soll in zwei Monaten erreicht sein. Mehr Kinder dürfen nach Ostern wieder in die Schulen.

Der Präsenzunterricht kann zu 50 Prozent stattfinden. Studierende dürfen zu 20 Prozent wieder in die Universitäten und Hochschulen.

Friseure und andere Dienstleister dürfen auch nach Ostern wieder öffnen. Ab 13. April können Einkaufszentren öffnen.

Die Wiedereröffnungsschritte im Überblick:

Die gelockerten Maßnahmen ab dem 22. März:

  • Das Versammlungsverbot im Freien wird von fünf auf zehn Personen erhöht. Die Menschen werden immer noch ermutigt, nicht mehr als fünf Personen zu Hause zu versammeln und soziale Kontakte einzuschränken.

  • Das Versammlungsverbot für organisierte Sport-, Freizeit- und Vereinsaktivitäten im Freien wird von 25 auf 50 Personen erhöht.

  • Die Grundschulen sowie die weiterführenden Schulen und die Erwachsenenbildung in der Hauptstadtregion haben am Montag wieder geöffnet, nach dem gleichen Modell wie im Rest des Landes.

  • Ausgeschlossen sind Schulabgänger in Kommunen mit besonders hoher Inzidenz – Albertslund, Brøndby und Høje-Taastrup. Hier dürfen die Schüler der 9. und 10. Klasse deshalb nur an einem Tag in der Woche in die Schule kommen, um im Freien zu lernen. Im Rest des Landes sind die Schulabgänger bereits zum Präsenzunterricht zurückgekehrt. Hier und in den anderen Kommunen der Hauptstadtregion können sie die Hälfte des Schultages die Schule besuchen.

  • Für Schüler in Zertifikatskursen und für Schüler in Schulpraktika wird in allen beruflichen Schulen des Landes die volle Wiedereröffnung möglich sein.

  • Gottesdienste im Freien sind mit bis zu 50 Personen möglich. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumen gibt es keine Lockerungen.

 

Die gelockerten Maßnahmen ab 1. März:

  • Einzelhandel bis zu einer Größe von 5.000 Quadratmetern darf öffnen.
  • Einzelhandel mit mehr als 5.000 Quadratmetern nach Anmeldung.
  • Kulturinstitutionen im Freien mit maximal 72 Stunden altem Corona-Test dürfen öffnen.

Die verlängerten Maßnahmen:

Die Restriktionen gelten zunächst bis zum 6. April. Eine detaillierte Übersicht über alle in Dänemark gültigen Verhaltensregeln gibt es hier.

Versammlungsverbot

  • Das Verbot gilt zwar nicht in privaten Räumen – die Regierung fordert aber dazu auf, wenn möglich, auch hier die Obergrenze von 5 Personen einzuhalten. Heißt: Dort, wo nicht mehr als 5 Personen zusammenleben, sollen auch nicht mehr als 5 Personen anwesend sein.
  • Es soll keine Ausnahmen mehr geben. Konferenzen, Kulturveranstaltungen, Sport oder Generalversammlungen: Es ist vorerst nicht mehr möglich, bis zu 500 Personen zu versammeln.
  • Die Regierung empfiehlt auch, dass sowohl an öffentlichen wie privaten Arbeitsplätzen alle nicht kritischen Funktionen vom Homeoffice aus erledigt werden.

Abstand halten

  • Das Abstandsgebot im öffentlichen Raum und zum Beispiel in Supermärkten und anderen Geschäften ist 2 Meter erhöht.
  • Die Bus- und Zugunternehmen haben Anweisung bekommen, dafür zu sorgen, dass Passagiere nicht mehr direkt nebeneinander oder einander gegenüber sitzen. Zudem darf nur noch jeder zweite Platz belegt werden.

Zahlreiche Schließungen

  • Bis zum 5. April sollen unter anderem der größte Teil des Einzelhandels, Schulen und Restaurants geschlossen bleiben. Auch Vergnügungsparks, Aquarien, Zoologische Gärten und kulturelle Einrichtungen im Freien schließen ihre Tore.
  • Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Es soll jedoch in der Kinderbetreuung feste, kleinere Gruppen geben.
  • Eltern sind aufgefordert, Kinder zu Hause zu betreuen, wenn dies möglich ist.
  • Grundsätzlich sollen Bildungseinrichtungen Fernunterricht erteilen.
  • Einkaufszentren, Baumärkte, diverse Sportstätten, Friseure usw. bleiben geschlossen.
  • Supermärkte, Apotheken und ähnliche Geschäfte dürfen geöffnet bleiben.
  • Geschäfte mit Paketschalter dürfen geöffnet bleiben

Regierungschefin Mette Frederiksen (Soz.) fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf: „Bleib so viel zu Hause wie möglich. Arbeite zu Hause, wenn das geht.“

 

 

Die vorläufig bis zum 6. April geltenden Maßnahmen im Detail:

 

Schule und Ausbildung

  • Nachschulen, freie Fachschulen, und Internatsabteilungen an Frei- und Privatschulen und Heimvolkshochschulen (lange Kurse) öffnen landesweit.
  • Schülerinnen und Schüler in Abschlussjahrgängen und in Jugend- und Erwachsenenausbildungen in Ostjütland, Südjütland, Fünen sowie West- und Südseeland können mit 50 Prozent Anwesenheit an die Ausbildungseinrichtungen zurückkehren – so wie es in Nord- und Westjütland bereits der Fall ist.
  • Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Klasse und Nicht-Abgangsschülerinnen und -schüler landesweit können sich zu Freilicht-Unterricht einmal wöchentlich versammeln. Dies gilt ebenso für die Abschlussjahrgänge von Grundschulen und Schülerinnen und Schüler an Jugendausbildungen in Landesteilen, in denen es noch keine 50-prozentige Anwesenheit gibt.
  • Für Grundschulen gilt die deutliche Aufforderung, dass Personal und Schülerinnen und Schüler bei Anwesenheit einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. An Jugendausbildungsstätten wird dies zur Pflicht für Personal und Schülerinnen und Schüler.
  • Grundschulen auf Inseln ohne Brückenanschluss können zu 100-prozentiger Anwesenheit zurückkehren, nach dem Bornholmer Modell.


Am Arbeitsplatz

  • Öffentliche Arbeitgeber sind dazu aufgefordert, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine kritische Funktion ausüben, heimzuschicken. Die Betroffenen sollen, soweit möglich, von zu Hause aus arbeiten.
  • Private Arbeitgeber sind nachdrücklich dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die die Möglichkeit haben, ihre Arbeit ohne physische Anwesenheit am Arbeitsplatz auszuführen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.


Einkaufszentren und ähnliche

  • Geschäfte mit 5.000 Quadratmetern und mehr Ladenfläche können bis zu 250 Kunden einlassen, und die Terminreservierung für Läden bis zu 10.000 Quadratmetern entfällt. Wenn alternative Modelle zur Terminreservierung eingeführt werden, kann auch in übrigen Geschäften darauf verzichtet werden. Dies soll weiter erörtert werden.
  • Postfilialen, Paketshops, Paketannahme- und -ausgabestellen, auch in Kaufhäusern und im Einzelhandel, dürfen Pakete aushändigen, die im Versand- und Onlinehandel bestellt und bezahlt worden sind.
  • Fachgeschäfte bleiben geschlossen. Die Geschäfte dürfen weiterhin Pakete aushändigen, die vorbestellt und bereits bezahlt sind. Fachgeschäfte dürfen jedoch für Gewerbetreibende geöffnet bleiben, um Waren für den gewerblichen Betrieb zu verkaufen. Dies gilt auch für Geschäfte in Einkaufszentren, Arkaden und Basaren.
  • Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen geöffnet bleiben – darunter Supermärkte, Bäcker und Tankstellen. Ebenfalls Apotheken und medizinische Fachgeschäfte.
  • Es wird dazu aufgefordert, den Einkauf so zu planen, dass der Besuch vieler unterschiedlicher Geschäfte vermieden wird.
  • Der Einzelhandel ist aufgefordert, auf Schildern deutlich zu machen, dass aus Haushalten nur eine Person zeitgleich einkaufen soll.
  • Jedes Geschäft muss einen Verantwortlichen für die Covid-19-Maßnahmen bestimmen.
  • Die Geschäfte sind dazu aufgefordert, eine Reihe von verhaltensregulierenden Maßnahmen umzusetzen, um Gedränge zu vermeiden, und damit den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden nachgekommen werden kann.


Sport und Freizeit

  • Sport im Freien mit bis zu 50 Personen kann stattfinden
  • Einrichtungen, in denen Sport-, Vereins- und Freizeitaktivitäten ausgeübt werden, bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen. Professionelle Sportler können solche Einrichtungen weiterhin nutzen.
  • Geschlossen bleiben unter anderem Spiel- und Badeländer, Sporthallen, Schwimmhallen, Trainings- und Fitnesscenter, Spielhallen und Kasinos, Vereinsstätten usw.
  • In Zoos, Vergnügungsparks, Aquarien und ähnlichen werden sämtliche Einrichtungen geschlossen.
  • Bei Sport- und Vereinsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche bis zu 21 Jahre dürfen nicht mehr bis zu 50 Personen anwesend sein. Bei solchen Aktivitäten dürfen grundsätzlich höchstens 10 Personen anwesend sein.


Weiterführende Ausbildungen

  • Der Unterricht wird auf Fernunterricht umgestellt.
  • Es kann Ausnahmen geben, wenn in Einzelfällen Anwesenheit nötig ist, zum Beispiel im Labor-, Klinik- und Werkstattunterricht.
  • Abschlussprüfungen sind ausgenommen, wenn sie digital nicht möglich sind.
  • Bei Anwesenheit soll darauf geachtet werden, dass niemand mit Symptomen erscheint und dass die Regeln zu Handhygiene, Abstand, Gesichtsmasken und Sauberkeit strengstens befolgt werden.


Gastronomie

  • Restaurants, Cafés, Bars und andere gastronomische Betriebe dürfen keine Speisen und Getränke mehr im Lokal servieren.
  • Es ist weiterhin möglich, Speisen und Getränke auszuliefern und zum Mitnehmen anzubieten.


Dienstleistungen

  • Gewisse Betriebe, in denen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, müssen geschlossen bleiben.
  • Das gilt für Tattoostudios, Piercing-Studios, Spas, Körperpflege- sowie Schönheits- und Massagesalons, Friseure und übrige Geschäfte, in denen Dienstleistungen erbracht werden, die nahen körperlichen Kontakt zum Kunden erfordern. Auch Solarien und Fahrschulen bleiben geschlossen.


Kultur

  • Kulturinstitutionen im Freien mit maximal 72 Stunden altem Corona-Test dürfen öffnen
  • Einrichtungen in geschlossenen Räumen, in denen Kulturaktivitäten ausgeübt werden, werden für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Das betrifft unter anderem Theater, Konzertsäle, Spielstätten, Museen, Kunsthallen, Kulturhäuser, Kinos, Bibliotheken (ausgenommen die Abholung und Rückgabe zum Forschungs- und Unterrichtsgebrauch), Abendschulen, Tageshochschulen, Volksuniversitäten und Musik- und Kulturschulen.

Einreisebestimmungen vorläufig bis zum 20. April

  • Alle Personen die einreisen einen maximal 24 Stunden alten Coronatest nachweisen müssen. Spätestens nach 24 Stunden muss man einen weiteren Test machen lassen.
  • Man muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben, kann sich jedoch nach vier Tagen freitesten lassen. Diese Regeln gelten sowohl für Personen mit Wohnsitz in Dänemark als auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland.
  • Es gibt Ausnahmen für Grenzpendler und Bewohner des Grenzlandes

Aktuelle Einreisebestimmung der dänischen Behörden für das Grenzland gibt es auch auf Deutsch unter coronasmitte.dk.

 

Quelle: coronasmitte.dk, Staatsministerium.

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