Berufskrankheiten

Psychische Arbeitsschäden werden nur selten anerkannt

Psychische Arbeitsschäden werden nur selten anerkannt

Psychische Arbeitsschäden werden nur selten anerkannt

Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: dpa

Von fast 5.000 gemeldeten psychischen Erkrankungen wurden 2016 nur 194 als Arbeitsschäden anerkannt. Das sind 4,1 Prozent und so wenig wie seit zehn Jahren nicht mehr. Der Grund ist, dass nur eine einzige nicht-physischen Krankheit gelistet ist.

Von fast 5.000 gemeldeten psychischen Erkrankungen wurden 2016 nur 194 als Arbeitsschäden anerkannt. Das sind 4,1 Prozent und so wenig wie seit zehn Jahren nicht mehr. Der Grund ist, dass nur eine einzige nicht-physischen Krankheit gelistet ist.

Nur 4,1 Prozent der Fälle, die im vergangenen Jahr als psychischen Schäden angemeldet worden sind, wurden als Arbeitsschäden anerkannt – die niedrigste Zahl seit zehn Jahren. Das zeigen Zahlen von „Arbejdsmarkedets Erhvervssikring“ für 2016.

„Der Anteil ist gefallen, weil im gleichen Zeitraum die Zahl der angemeldeten psychischen Arbeitsschäden deutlich gestiegen ist“, sagt Bente Koudal Sørensen, Chefin der Abteilung für Berufskrankheiten, zur Nachrichtenagentur Ritzau.

2016 wurden 194 von 4.676 Fällen akzeptiert. Im Jahr zuvor waren es noch 234. Die Zahl schwangt jedes Jahr zwischen 180 und 230 Personen.

Die einzige psychische Erkrankung, die auf der Liste für Berufskrankheiten verzeichnet ist, ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTSD). Um diese Krankheit anerkannt zu bekommen, müssen Personen allerdings „außergewöhnliche oder gefährliche“ Erfahrungen gemacht haben.

Doch auch Stress und Depressionen wurden bereits in einigen Fällen als Arbeitsschäden anerkannt. Dies erfordert allerdings eine Einberufung des Ausschusses für Berufskrankheiten. Dieser kann psychische Schäden auch dann akzeptieren, selbst wenn dieser nicht auf der Liste der Krankheiten vertreten ist.

„Dauerhafter Stress sowie Mobbing können als Arbeitsschäden anerkannt werden, wenn diese langjährig sind“, so Sørensen.

Wird ein psychisches Leiden als Arbeitsschaden attestiert, erhalten die betroffenen Personen eine finanzielle Entschädigung.

Mehr lesen