Corona

Polizei hat mit verstärkten Grenzkontrollen begonnen

Polizei hat mit verstärkten Grenzkontrollen begonnen

Polizei hat mit verstärkten Grenzkontrollen begonnen

dodo/Ritzau
Nordschleswig
Zuletzt aktualisiert um:
Seit Sonnabendmitternacht wird an der deutsch-dänischen Grenze in Nordschleswig wieder stärker kontrolliert. Foto: Karsten Sörensen

Seit Sonnabend um Mitternacht sind unter anderem an der deutsch-dänischen Grenze in Nordschleswig die Stichprobenkontrollen verstärkt worden.

Die Polizei hat in der Nacht zu Sonnabend um Mitternacht damit begonnen, die Stichprobenkontrollen an den deutsch-dänischen Grenzübergängen zu verstärken.

Das gab der Chef-Polizeiinspektor der Reichspolizei, Peter Ekebjærg, bekannt.

„Wir führen immer noch sogenannte Stichprobenkontrollen durch. Doch wir haben diese nun verstärkt, sodass nun mehr als vorher durchgeführt werden“, so Ekebjærg.

Das gilt an der deutsch-dänischen Grenze in Nordschleswig sowie an den Fährterminals.

Die verstärkten Kontrollen wurden im Zuge der Verschärfung der Corona-Restriktionen am Freitag beschlossen.

„Das Ziel ist es, das Infektionsrisiko zu minimieren. Da immer mehr Länder zu Quarantäneländer werden, und die Infektionen weltweit zunehmen, verstärken wir die Überwachung an der Grenze, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern“, sagt der Polizeiinspektor.

Am Donnerstag hatte die dänische Regierung Deutschland zum Risikoland erklärt, und damit Deutschen die Einreise ohne triftigen Grund verboten. Bürger aus Schleswig-Holstein dürfen allerdings weiterhin ohne Einschränkungen die Grenze passieren.

Triftige Gründe

Eine Einreise nach Dänemark ist möglich, wenn man Arbeit in Dänemark hat oder Selbstständiger ist, der seine Arbeit in Dänemark ausübt. Mit einer gültigen Arbeitserlaubnis ist eine Einreise ebenfalls möglich. Dies gilt auch, wenn diese bisher noch nicht genutzt wurde und der Zweck der Einreise die Arbeitsaufnahme ist.

Als Nachweis muss ein gültiger Arbeitsvertrag mit Arbeitsplatz in Dänemark, ergänzt um die letzte Lohnabrechnung, mitgeführt werden. Sofern eine Arbeitserlaubnis vorliegt, sollte diese zusammen mit einem gültigen Arbeitsvertrag vorgezeigt werden. Selbstständige benötigen einen Nachweis über die Registrierung ihrer Firma. Außerdem müssen Kontaktinformationen zu einer relevanten Kontaktperson in Verbindung mit der Arbeit in Dänemark, die das Arbeitsverhältnis bestätigen kann, vorgezeigt werden.

Freiwillige Arbeit wird nicht als triftiger Grund für eine Einreise nach Dänemark eingestuft.

Geschäftliche Treffen

Eine Einreise nach Dänemark zur Teilnahme an einem Geschäftstreffen ist möglich. Zu diesem Zweck muss ein Nachweis über das Arbeitsverhältnis sowie über Zeit und Ort für das Treffen vorgelegt werden, beispielsweise in Form einer E-Mail. Außerdem müssen Kontaktinformationen zu einer relevanten Kontaktperson in Verbindung mit der Arbeit in Dänemark, die das Arbeitsverhältnis bestätigen kann, vorgezeigt werden.

Weitere triftige Gründe

Weitere Gründe für eine Einreise nach Dänemark können der Besuch des Partners oder eines nahen Verwandtensein. Besitzt man ein eigenes Sommerhaus in Dänemark, darf man dieses besuchen. Ein Campingwagen zählt nicht als triftiger Grund. Dänische Staatsbürger und Menschen mit Wohnsitz in Dänemark können weiterhin frei ins eigene Land einreisen.

Als nahe Verwandte gelten, Eltern, Stiefeltern, Geschwister, Stiefgeschwister, Großeltern, Stiefgroßeltern, Kinder, Stiefkinder, Enkel oder Stiefenkel.

Einreiseverweigerung dennoch möglich

Nichtdänische Staatsbürger, die nach Dänemark einreisen möchten, werden an der Grenze abgewiesen, sofern sie deutliche Krankheitssymptome aufweisen, wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Ähnliches. Dies gilt sowohl für Personen aus Ländern, die als „offen“ (gelb) als auch als „nicht offen“ (orange) eingestuft sind.

Relevante Dokumentation

Zum Nachweis seines Wohnsitzes sollte neben dem Reisepass oder Personalausweis auch eine relevante offizielle Dokumentation mitgeführt werden, aus der die Adresse einschließlich der Landesangabe hervorgeht.

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise einen Reisepass oder Personalausweis. Personen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb des Schengen- und EU-/EWS-Raumes benötigen neben einem Reisepass gegebenenfalls auch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Alle Grenzübergänge bleiben vorerst geöffnet.

Als die Corona-Pandemie im Frühjahr ausbrach, führte Dänemark vollständige Grenzkontrollen ein, bei denen alle Einreisenden kontrolliert wurden. Im September wurde dann auf Stichprobenkontrollen umgestellt.

Stau-Risiko steigt

Diese bleiben auch nun erhalten, werden allerdings intensiviert.

„Wir passen uns ständig an die Situation an, zeitweise werden wir so wahrscheinlich mehr Beamte einsetzen“, sagt Ekebjærg.

Durch die intensiveren Kontrollen steigt auch das Risiko für Staus an der Grenze.

„Wir sind sehr darauf bedacht, Staus zu vermeiden. Es ist jedoch klar, dass das Risiko eines Staus umso größer ist, je mehr wir kontrollieren. Wir versuchen dabei jederzeit die richtige Balance zu finden“, so der Polizeiinspektor.

Mehr lesen