Kundby-Fall

Kundby-Mädchen entgeht Haft mit Sicherheitsverwahrung

Kundby-Mädchen entgeht Haft mit Sicherheitsverwahrung

Kundby-Mädchen entgeht Haft mit Sicherheitsverwahrung

jt/ritzau
Kopenhagen
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Foto: Scanpix

Weder das Stadt- noch das Landgericht meinen, dass die Bombenpläne des Kundby-Mädchens mit einer Haft auf unbestimmte Dauer bestraft werden muss.

Das östliche Landgericht hat das 17-jährige Kundby-Mädchen zu einer Haft von acht Jahren wegen eines geplanten Bombenattentates gegen zwei Schulen verurteilt. Damit weisen Richter und Geschworene die Empfehlung des rechtsmedizinischen Rates (Retslægerådet) zurück, das Mädchen aufgrund besonderer Gefährlichkeit, auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren.

Doch ist das Urteil im östlichen Landgericht strenger ausgefallen als im Stadtgericht in Holbæk. Im Mai hatte das Gericht in Holbæk das Mädchen noch zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Bei der Urteilsverkündung am Montag haben 14 der insgesamt 18 Geschworenen für eine Haftstrafe von acht Jahren gestimmt. Lediglich einer stimmte für eine Haft auf unbestimmte Zeit.

Das nun verurteilte Mädchen war 15 Jahre alt, als es ein Bombenattentat gegen zwei Schulen, die Sydskole in Fårevejle, die sie selbst besucht hatte, und die jüdische Carolineskole in Kopenhagen, vorbereitete.

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