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Gerichtsurteil: Telefongesellschaften müssen keine Kundendaten herausgeben

Gerichtsurteil: Telefongesellschaften müssen keine Kundendaten herausgeben

Gerichtsurteil: Telefongesellschaften müssen keine Kundendaten herausgeben

dodo
Kopenhagen
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Foto: dpa

Auch wenn ihre Kunden verdächtigt werden, illegal Filme hoch- oder heruntergeladen zu haben, müssen Telefongesellschaften die IP-Adressen nicht herausgeben, so lautet das Urteil des Östlichen Landesgerichts. Vertreter der Filmindustrie ärgern sich.

Telefongesellschaften sind nicht verpflichtet, Kundendaten herauszugeben, selbst wenn ein Kunde verdächtigt wird, illegal Filme oder andere Dinge im Internet herunter- oder hochgeladen zu haben. Zu diesem Urteil kam das Östliche Landesgericht am Montag.

Das Fazit des Gerichts lautet: Der Schutz der persönlichen Daten der Kunden ist wichtiger als der Schutz der Urheberrechte der Film- und Serienindustrie.

In dem Fall ging es darum, ob die Telefongesellschaften Telia und Telenor verpflichtet sind, die IP-Adressen von insgesamt 4.000 beschuldigten Kunden herauszugeben. Beide Anbieter gingen mit der Begründung vor Gericht, dass die Rechtssicherheit ihrer Kunden beschädigt werde, wenn sie die Daten weitergeben.

Der Leiter für Unternehmensangelegenheiten bei Telia, Lasse Andersen, nennt das Urteil „einen Sieg für die Datensicherheit der Kunden“.

„Wir speichern Daten für Polizeiermittlungen bei schweren Straftaten und Terrorismus. Das Gericht hat nun beschlossen, dass wir sie für keinen anderen Grund herausgeben müssen“, so Andersen zur Nachrichtenagentur Ritzau.

Rechtsanwalt Jeppe Brogaard Clausen von der Kanzlei Njord Law Film, die unter anderem die Filmbranche vertritt, ärgert sich über das Urteil. Es sei eine traurige Neuigkeit für die dänische Film- und TV-Branche und gebe Filmpiraten die Möglichkeit, sich zu verstecken, sagt Brogaard Clausen.

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Siegfried Matlok Senior-Korrespondent
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