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Freibetrag für Handwerkereinsatz bleibt bestehen

Freibetrag für Handwerkereinsatz bleibt bestehen

Freibetrag für Handwerkereinsatz bleibt bestehen

Kopenhagen
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Die Handwerker haben volle Auftragsbücher. Foto: dpa

Ausgaben in Höhe von 12.000 Kronen können bei Umbaumaßnahmen, die die Energieeffizienz steigern, künftig steuerlich abgesetzt werden. Auch der Servicefreibetrag bleibt erhalten.

Der Freibetrag für Handwerksarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz bleibt dauerhaft bestehen. Das ist ein Ergebnis des Tauziehens um den Haushalt 2018. Auch der Freibetrag für Serviceleistungen wie Reinigungsarbeiten oder Kinderbetreuung bleibt bestehen. Neu ist, dass auch die Installation von Alarmanlagen ab Jahresbeginn steuerlich abgesetzt werden kann.

Seit 2011 gibt es die Freibeträge für Lohnausgaben bei Handwerkereinsatz, allerdings zu wechselnden Bedingungen. Man kann künftig Ausgaben in Höhe von 12.000 Kronen steuerlich absetzen, wenn man beispielsweise Isolierglasfenster einbauen lässt oder auch einen Breitbandanschluss erhält.

Die Dänische Volkspartei hat die dauerhafte Regelung durchgesetzt, unterstrich Steuerminister Karsten Lauritzen (Venstre) nach Abschluss der Verhandlungen über den Staatshaushalt.  

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