Keine Revision

Flüchtlings-Fotograf: Urteil ist rechtskräftig

Flüchtlings-Fotograf: Urteil ist rechtskräftig

Flüchtlings-Fotograf: Urteil ist rechtskräftig

swa/ritzau
Kopenhagen
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Martin Lehmann wird von der Polizei verhaftet. Foto: Ólafur Steinar Gestsson/Ritzau-Scanpix

Es bleibt dabei und das Höchstgericht kommt nicht mehr ins Spiel: Der Freispruch von Politiken-Fotograf Martin Lehmann ist rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft und Juristen haben sich darauf geeinigt, gegen das in zweiter Instanz vom Westlichen Landesgericht gefällte Urteil über den Fall des Politiken-Fotografen Martin Lehmann keine Revision einzulegen. Damit wird der Fall nicht auch noch vor dem Höchstgericht verhandelt.

Martin Lehmann war bereits in erster Instanz vom Sonderburger Stadtgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, durch seinen Einsatz auf der Autobahn E45 im September 2015 eine Straftat begangen zu haben. Lehmann hatte Flüchtlinge fotografiert, die in Richtung Norden auf der Autobahn liefen. Die Polizei hatte Lehmann damals der Autobahn verwiesen, woraufhin der Pressefotograf weiter fotografierte, da die Ereignisse seiner Meinung nach von öffentlichem Interesse waren.

Das Landesgericht gab ihm im Revisionsverfahren recht. Die Nachrichtenvermittlung sei in dieser außergewöhnlichen Situation höher zu gewichten, da die Vorgänge auf der Autobahn von großer gesellschaftlicher Bedeutung gewesen seien.

Somit gilt: Das Urteil des Landesgerichts, dass das von der Polizei ausgesprochene Platzverbot ungesetzlich und nicht notwendig war, ist rechtskräftig.

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