Kriminalität

Einbruch: Nur bei verschlossenen Fenstern und Türen zahlt die Versicherung

Einbruch: Nur bei verschlossenen Fenstern und Türen zahlt die Versicherung

Einbruch: Nur bei verschlossenen Fenstern und Türen zahlt die Versicherung

dodo
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: dpa

Das jüngste Urteil des Östlichen Landesgericht macht deutlich, nur wer Fenster und Türen sicher verschliesst, darf bei einem Einbruch auf die Versicherung hoffen.

Auch wenn die Sonne scheint und die Temperaturen hoch sind, sollte man vorsichtig damit sein, seine Fenster zu Hause offen zu lassen, wenn man das Haus verlässt.

Das Östliche Landesgericht hat am Dienstag festgestellt, dass ein Schmuckdiebstahl im Wert von 560.000 Kronen aus einem Reihenhaus nicht von der Versicherung gedeckt werden muss, weil das Fenster nicht richtig geschlossen war.

Für Ole Vidstrup kommt dieses Urteil nicht überraschend. Er ist Berater für Sicherheitsfragen bei der Branchenorganisation Forsikring og Pension.

„Das ist keine ungewöhnliche Entscheidung. Wir hatten im Sommer sehr viele solcher Fälle, bei denen Bürger Fenster oder Terrassentüren offen gelassen haben“, so Vidstrup zur Nachrichtenagentur Ritzau.

Versicherungen müssen in solchen Fällen die Kosten nur übernehmen, wenn es sich um Möbel oder elektrische Geräte handelt. Bei Schmuck allerdings nicht.

„In diesem Fall wird nicht von einem Einbruch gesprochen, wenn Fenster des Hauses aufstehen. Das ist, als ob man einfach die Haustür offen lässt. In diesen Fällen werden die Diebstähle nicht von der Versicherung gedeckt“, so der Experte.

Eine Ausnahme gibt es allerdings auch bei Schmuck. Wenn der Schmuck aus einem Raum gestohlen wird, in dem man zeitgleich liegt oder schläft, dann wird der Schaden von der Versicherung abgedeckt.

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