Coronavirus

Dies gilt für Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Dies gilt für Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Dies gilt für Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Kopenhagen
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Besuche in Pflegeheimen können ab Donnerstag auch drinnen stattfinden. Foto: Ute Levisen

Ab 2. Juli können Pflegeheime und Krankenhäuser wieder weitgehend frei besucht werden. Bei hohen Infektionszahlen kann lokal wieder geschlossen werden. Wir bringen einen Überblick.

Ab Donnerstag, 2. Juli kann man Oma oder seinen pflegebedürftigen Ehepartner wieder im Pflegeheim besuchen. Der Besuch muss dann nicht mehr nur auf der Terrasse stattfinden.

Montag hat der Gesundheits- und Seniorenminister hierzu neue Bestimmungen erlassen.

  • Besuche in Pflegeheimen, Pflegewohnungen, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen und Kliniken sind ab 2. Juli draußen wie drinnen wieder gestattet.
  • Die Richtlinien der Gesundheitsbehörde sind zu beachten. Die Leitung der einzelnen Institution hat dafür Sorge zu tragen. Die Richtlinien werden nun erarbeitet.
  • Masken und Schutzmittel werden den Besuchern zur Verfügung gestellt.
  • Bei lokalen Ausbrüchen von Corona kann die Behörde für Patientenschutz (Styrelsen for Patientsikkerhed) Einschränkungen und Besuchsverbote erlassen.
  • Dies kann für eine konkrete Institution gelten, sollte dort ein Ausbruch von Corona festgestellt worden sein.
  • Werden in einer Kommune mehr als 20 Infizierte pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche festgestellt, werden sämtlichen Institutionen der Kommune Einschränkungen auferlegt.
  • Besuche bei Angehörigen in einer kritischen Situation, unter anderem Sterbenden, sind auf alle Fälle gestattet. Gleiches gilt für Besuche von den nächsten Angehörigen.

Quelle: Ministerium für Gesundheit und Senioren.

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