Justiz

Babykauf in Polen: Anklage verzichtet auf Berufung

Babykauf in Polen: Anklage verzichtet auf Berufung

Babykauf in Polen: Anklage verzichtet auf Berufung

Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Justitia
Foto: dpa

Das Ehepaar hatte einen neugeborenen Jungen ohne Benachrichtigung der Behörden in Polen gekauft, damit aber nicht gegen das Adoptionsrecht verstoßen, so das Urteil des Sonderburger Gerichts, das nun nicht angefochten wird.

In der vergangenen Woche hat ein dänisches Ehepaar vor dem Sonderbruger Gericht zugegeben, einen neugeborenen Jungen in Polen gekauft zu haben, ohne eine Adoptionsvermittlung darüber zu informieren. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass das Ehepaar nicht gegen das Adoptionsgesetz verstoßen habe. Am Mittwoch gab die Anklagevertretung nun in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie das Urteil nicht anfechten werde.

Die Anklägerin Rikke Brændegaard Nielsen hatte zuvor gefordert, dass das Ehepaar unter anderem wegen Verstoßes gegen das Adoptionsrecht verurteilt wird.

Doch das Sonderburger Gericht wies dies mit der Begründung zurück, dass es sich nicht um einen für Adoptionsagenturen typischen Leihmutter-Fall handelt, bei der eine Mutter dafür bezahlt wird, ein Kind auszutragen.

„Mutter handelte freiwillig“

Die Staatsanwaltschaft kam schließlich zu dem Ergebnis, dass das Landesgericht zum gleichen Urteil wie das Stadtgericht kommen wird und sie dieses deshalb nicht anfechten wird. „Es ist zwar Geld zwischen der polnischen Mutter und dem dänischen Paar geflossen, doch die Frau hat ihr Kind freiwillig abgegeben, daher könne man auch nicht von Kindesentführung sprechen“, so der stellvertretende Staatsanwalt, Jakob Berger Nielsen, in der Mitteilung.

Das Ehepaar wurde vom Sonderburger Gericht nur für die Weitergabe von falschen Informationen an die Behörden verurteilt und erhielt dafür eine Strafe von 20 Tagen Gefängnis auf Bewährung und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit.

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