Namen veröffentlicht

Anwalt der Betrügerin will Medien anzeigen

Anwalt der Betrügerin will Medien anzeigen

Anwalt der Betrügerin will Medien anzeigen

swa/ritzau
Kopenhagen
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Foto: Nils Svalebøg/Ritzau-Scanpix

Weil diverse Medien die Namen der in den Betrugsfall der Sozialbehörde verwickelten Personen öffentlich gemacht haben, droht ihnen nun eine Anzeige bei der Polizei.

Die Berichterstattung über eine Betrügerin, die als Abteilungsleiterin der Sozialbehörde 111 Millionen Kronen unterschlagen haben soll, war ebenso gewaltig wie die Summe der mutmaßlichen Unterschlagung. Nun haben die Anwälte der untergetauchten 64-jährigen Angeklagten angekündigt, mehrere Medien anzuzeigen, da persönliche Details aus dem Umfeld ihrer Klienten öffentlich genannt wurden. Das haben die Anwälte in einer Mail an mehrere Chefredakteure im Land mitgeteilt.

Die Frau soll seit 2002 rund 111 Millionen aus einem Topf entwendet haben, aus dem Geld für sozial schwache Menschen im Land ausgeschüttet wurde. Über die 64-Jährige hinaus sind drei weitere Personen beschuldigt, von dem erschwindelten Geld wissentlich profitiert zu haben. Die Namen dieser Personen unterliegen dem Namensverbot und dürfen nicht genannt werden – im Gegensatz zu dem der Hauptangeklagten. „Beim Namensverbot geht es um ein Identifikationsverbot und jede Information, durch die ein Verdächtiger identifiziert werden kann, betrachten wir daher als Übertretung des Namensverbotes“, schreibt Anwalt Peter Secher in der Mail.

Der Chefredakteur von Ekstra Bladet, Poul Madsen, ist unter den Empfängern der Mail. „Ich verhalte mich dazu vor allem wie ein großes Fragezeichen. Wenn man der Meinung ist, dass jemand die Regeln übertreten hat, dann muss man ja genau benennen, wie“, so Madsen. Die Anwälte werfen den Medien vor, durch Texte und Fotos enthüllt zu haben, wer die drei Beschuldigten sind. Die Anzeigen bei der Polizei sollen am Freitag eingereicht werden, teilten die Juristen mit.

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