Gesundheit & Wirtschaft

Ärztemangel: Ombudsmann beklagt viel zu lange Wartzeiten

Ärztemangel: Ombudsmann beklagt viel zu lange Wartzeiten

Ärztemangel: Ombudsmann beklagt viel zu lange Wartzeiten

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Der Ombudsmann des Folketings hat am Mittwoch die Behörde für Patientensicherheit kritisiert. Drei Jahre dauert es bis zur Zulassung eines Arztes oder einer Ärztin, der oder die den Beruf außerhalb der EU gelernt hat. Foto: Ólafur Steinar Gestsson/Ritzau Scanpix

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Maximal fünf Tage dauert laut Ombudsmann die behördliche Einschätzung, ob eine Ärztin oder ein Arzt – außerhalb der EU ausgebildet – die Voraussetzungen für eine Zulassung in Dänemark erfüllt. Warten müssen die Antragstellenden aber drei Jahre.

Ausländische Ärzte müssen zu lange auf die Genehmigung warten, ihren Beruf in Dänemark ausüben zu können. Dies hat der Ombudsmann des Folketings, Niels Fenger, am Mittwoch festgestellt.

Dessen Bericht zufolge beträgt die Wartezeit bei der Behörde für Patientensicherheit drei Jahre. Somit hat die Dauer der Prüfung seit 2018 um zehn Monate zugenommen, obwohl die eigentliche Prüfung laut Ombudsmann lediglich zwei bis fünf Tage dauert.

Dies sei eine viel zu lange Zeit, vor allem wenn man in Betracht ziehe, dass die Anträge die längste Zeit unbearbeitet dalägen, so der Ombudsmann in einer Mitteilung.

Die Zeitung „Jyllands-Posten“ hatte die Sache im vergangenen Jahr publik gemacht und auf den Ärztemangel in Dänemark hingewiesen und konstatiert, Ziel müsse sein, Ärztinnen und Ärzte, die wollen und dürfen, arbeiten zu lassen.

Die Behörde für Patientensicherheit führt die langen Wartezeiten auf Unterbesetzung zurück, Stand 30. Juni würden 1.224 Anträge auf Bearbeitung warten.

Das Gesundheitsministerium teilte dem Ombudsmann mit, es analysiere derzeit zusammen mit der genannten Behörde die Lage und prüfe, wie der Prozess beschleunigt werden könne.

Haushaltsgelder sollen Bearbeitung beschleunigen

Ärzte und Ärztinnen, die außerhalb der EU ausgebildet wurden und in Dänemark arbeiten möchten, werden zunächst von der Behörde für Patientensicherheit eingeschätzt, danach warten Prüfungen auf die Antragstellenden.

Die Einschätzung der Behörde ist der Teil des Prozesses, der so lange Zeit in Anspruch nimmt.

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