Roskilde-Festival

30 Tage Haft für Mann, der Frauen beim Urinieren filmte

30 Tage Haft für Mann, der Frauen beim Urinieren filmte

30 Tage Haft für Mann, der Frauen beim Urinieren filmte

cvt/Ritzau
Roskilde
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Archivbild vom Roskilde-Festival. Foto: dpa

Er hatte eine Kamera in einer Dose versteckt und damit rund 60 Frauen heimlich gefilmt. Jetzt muss ein 49-Jähriger für einen Monat ins dänische Gefängnis.

Er hatte eine Kamera in einer Dose versteckt und damit rund 60 Frauen heimlich gefilmt. Jetzt muss ein 49-Jähriger für einen Monat ins dänische Gefängnis.

Das Gericht von Roskilde hat einen Mann zu 30 Tagen Haft verurteilt, nachdem dieser auf dem Roskilde-Festival bis zu 60 Frauen heimlich beim Pinkeln gefilmt hatte. Besonderes Gewicht lag das Gericht darauf, dass der Mann sich darüber im Klaren war, dass die Mädchen und Frauen nicht ihr Einverständnis gegeben hatten.

„Der Angeklagte war sich vollkommen darüber im Klaren, dass die Mädchen die Aufnahmen nicht akzeptiert haben, das zeigt sich daran, dass die Kamera kunstfertig in eine Bierdose eingebaut war und dass die Bilder von hoher Qualität waren“, so die Richterin Tove Horsager bei der Urteilsverkündung.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, der Angeklagte nur Teile der Vorwürfe eingeräumt. „Weil es hier um einen öffentlichen Raum geht, wo man fast von einem grundsätzlichen Einverständnis sprechen kann, dass andere sehen können, was vor sich geht“, so Anwalt Mads Lyshøj Ulrikkeholm. „Zugleich muss der Angeklagte ziemlich dicht dran gewesen sein, und dennoch blieben die Frauen sitzen, ohne etwas zu unternehmen. Einige sitzen sogar da und lächeln“, so der Jurist weiter.

Zudem, so der Verteidiger in seinem Plädoyer, habe der Mann nicht gewusst, dass seine Handlungen strafbar waren. „Eigentlich wusste ich nicht, dass das verkehrt war, weil der, der mir die Dose gab, sagte, dass es kein Problem sei“, so der später Verurteilte vor Gericht.

Doch just der Umstand, dass der 49-Jährige die Aufnahmen im Auftrag einer weiteren Person gemacht haben will, warf Staatsanwältin Anne Oxbøll dem Angeklagten vor. „Das ist eine ziemlich clevere Konstruktion“, sagt sie – jedoch: „Es sind erschwerende Umstände, wenn man gegen Bezahlung Bilder aufnimmt, von denen man nicht weiß, ob sie im Internet verbreitet werden.“

Die fragliche Bierdose war so manipuliert, dass der Mann aus der Dose trinken konnte, während er filmte.

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