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17 Versicherungen halfen nicht: Kein Geld für Mann, der sich Finger abschnitt

17 Versicherungen halfen nicht: Kein Geld für Mann, der sich Finger abschnitt

17 Versicherungen halfen nicht: Kein Geld für Mann, der sich Finger abschnitt

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Archivbild einer Handkreissäge im Einsatz. Foto: George Pastushok/Unsplash

Gleich 17 Unfall-Versicherungen hatte ein Mann in Dänemark abgeschlossen – und sich dann in den kleinen Finger gesägt. Aus den Millionen, die er sich möglicherweise erhoffte, wird aber nichts, entschied der Klagerat.

In einem außergewöhnlichen Fall hat der Klagerat der Versicherungen in Dänemark jetzt 16 Versicherungsgesellschaften darin Recht gegeben, einem Mann, der sich in einen kleinen Finger sägte, kein Geld auszuzahlen.

Der Rat meint genau wie die Versicherungen, dass der Mann sich absichtlich verletzt habe. Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Kennedys hervor, die die Versicherungen in dem Fall vertrat.

In den Jahren 2010 bis 2014 schloss der Mann insgesamt 17 Unfallversicherungen ab, 14 davon in den Jahren 2012 und 2013. „Meines Wissens sind 17 Unfallversicherungen neuer Rekord“, so Anwalt Jesper Ravn von Kennedys in einer Mail an die Nachrichtenagentur Ritzau.

Der Mann hob die Versicherungssummen in seinen Versicherungen, besonders im Herbst 2013, deutlich an. Insgesamt war er zuletzt für 33,6 Millionen Kronen (4,5 Millionen Euro) versichert. Ein Drittel seines Einkommens (nach Steuern) gab er für diese Versicherungen aus.

Im April 2014 kam es dann zum „Unfall“. In seiner Garage zersägte der Mann Bretter an einer Kreissäge, als sein kleiner Finger in die Säge geriet – so seine Erklärung. Die beiden äußeren Glieder des Fingers mussten anschließend amputiert werden.

Kurz nach dem Unfall setzte der Mann die Versicherungssummen – und damit die Prämien – bei mehreren seiner Versicherungen wieder herab.

Die Versicherungen schöpften Verdacht und gingen der Sache nach, als sie entdeckten, dass er so ungewöhnlich viele Versicherungen abgeschlossen hatte.

Schon am Tag nach dem Vorfall hatte der Vater des Mannes die Kreissäge entfernt. Die Schwiegermutter hatte die Blutspuren abgewaschen und auch in dem Auto, das den Mann zum Krankenhaus fuhr, wurde kein Blut gefunden.

Ein Nachbar, der kurz nach dem angeblichen Unfall am Ort des Geschehens eintraf, konnte die Geschichte denn auch nicht bestätigen. Der Mann habe sich nicht an der Kreissäge aufgehalten – und es hätten dort auch keine Bretter gelegen.

Eine der Versicherungen hatte kurz nach dem Unfall bereits eine Abschlagszahlung geleistet, sich jedoch später den anderen Versicherungen angeschlossen, die sich weigerten, auszuzahlen.

Der Mann reichte daraufhin bei der zuständigen Beschwerdestelle Klage ein – und der Klagerat der Versicherungen entschied nun kürzlich gegen ihn.

Mehrere Mitglieder des Rates bereichneten die hohe Deckungssumme als „besonders auffällig“. Sie deute auf ein ökonomisches Interesse des Mannes hin, sich eine versicherungsrelevante Verletzung zuzufügen.

Die Versicherungsgesellschaften waren, heißt es in der Entscheidung des Rates, „dazu berechtigt, die Zahlung mit Hinweis darauf, dass der Schaden mit Vorsatz verursacht wurde, abzulehnen“.

 

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