Prozess nach Umweltprotest

Zwei Däninnen aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Zwei Däninnen aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Zwei Däninnen aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Kurt Lehmkuhl
Mönchengladbach/Kolding/Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: Ende Gelände

Aus Mangel an Beweisen wurde das Verfahren wegen Landfriedensbruch gegen zwei dänische Frauen im rheinländischen Erkelenz eingestellt. Die Frauen hatten 2015 bei einer Protestaktion gegen die Umweltverschmutzung durch Braunkohleabbau protestiert.

Aus Mangel an Beweisen wurde das Verfahren wegen Landfriedensbruch gegen zwei dänische Frauen im rheinländischen Erkelenz eingestellt. Die Frauen hatten 2015 bei einer Protestaktion gegen die Umweltverschmutzung durch Braunkohleabbau protestiert.

Erleichtert und zufrieden reisen eine 21-jährige Studentin aus Kolding und einen 33-jährige Frau aus Kopenhagen zurück nach Dänemark, nachdem ihre Prozesse wegen Landfriedensbruch am Dienstag vom Amtsgericht Erkelenz in Nordrhein-Westfalen eingestellt wurden. Sämtliche Kosten und Auslagen übernimmt die deutsche Staatskasse. Es ist das erste Mal, dass Angeklagte aus dem Ausland wegen der Protestaktion „Ende Gelände“ 2015 im Rheinland vor dem Strafrichter standen.

Die beiden Frauen hatten im August 2015 an einem Klimacamp und an der Protestaktion „Ende Gelände“ am Rande des Braunkohletagebaus Garzweiler II teilgenommen, einem der drei großen Braunkohletagebau im Rheinland zwischen Köln, Aachen und Mönchengladbach.

„Der Klimaschutz und die Umweltvernichtung sind grenzenlos“, sagte die Studentin am Rande der Verhandlung. Deshalb sei es für sie vor zwei Jahren eine Selbstverständlichkeit gewesen, sich am Protest gegen den Raubbau an der Natur und der Zerstörung der Heimat zu beteiligen. Bei einem Protestzug wollten am 15. August mehrere Hunderte Teilnehmern in den riesigen Tagebau eindringen. Die Gruppe durchbrach dabei gewaltsam auch Sperrketten, die von Polizisten gebildeten wurden. Die beiden Angeklagten gelangten nicht in den Tagebau. Sie wurden vorher von Polizisten aus der Gruppe gefischt und in Gewahrsam genommen.

Nachdem der Betreiber des Tagebaus, der Energiekonzern RWE, Strafanzeige erhoben hatte, wurden gegen die Umweltaktivistinnen Strafbefehle ausgestellt. Die Studentin sollte 50 Tagessätze à 30 Euro, die arbeitslose Frau aus Kopenhagen 60 Tagessätze über 10 Euro zahlen. Nach ihrer Ablehnung kam es zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und dem Strafprozess vor dem Einzelrichter in Erkelenz. Obwohl zahlreiche Polizisten als Zeugen befragt wurden, gelang es nicht, den Angeklagten konkrete Tatbeiträge nachzuweisen. Ob sie körperliche Gewalt gegen Menschen oder Sachen angewandt hatten, ob sie vermummt waren oder ob sie Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit sich trugen, ließ sich nicht klären. Die Übereinstimmung der Zeugenaussagen bestand darin, dass es keine konkrete, einer Angeklagten zuzuschreibende Handlungsweise gab. Mithin blieb nur die Einstellung des Verfahrens, der die Staatsanwältin ebenso zustimmte wie der Verteidiger.

Die Einstellung ist für die Umweltaktivistinnen günstiger als ein Freispruch, da kein Rechtsmittel eingelegt werden kann und sie nicht mehr belangt werden können. Ob sie sich in diesem Jahr wieder am Klimacamp und an der Ende-Gelände-Aktion beteiligen werden, haben die Frauen noch nicht entschieden.

Mehr lesen