Doppelbesteuerung

Wie zwei Flensburger um einen Teil ihrer dänischen Altersvorsorge kämpfen

Wie zwei Flensburger um einen Teil ihrer dänischen Altersvorsorge kämpfen

Wie Flensburger um einen Teil ihrer Altersvorsoge kämpfen

Annika Kühl/shz.de
Flensburg
Zuletzt aktualisiert um:
Von 5000 eingezahlten Euro für die Altersvorsorge blieben Henning Lorenzen schließlich 1748 Euro. Foto: Adobe Stock

Nachdem Henning Lorenzen Dänemark verlassen hat, soll er 90 Prozent Steuern auf einen Teil seiner Altersvorsorge zahlen.

Henning Lorenzen ist genervt. Vom finanziellen Verlust, aber vor allem von der Unbeweglichkeit der Behörden, denn seit über zwei Jahren versucht der Flensburger, einen Teil seiner Altersvorsorge zurückzuerobern.

Ein Jahr lang war Lorenzen für eine dänische Firma tätig und in dieser Zeit verpflichtet, in die betriebliche Rentenvorsorge einzuzahlen. Als er sich 2015 entschloss, wieder nach Deutschland zurückzukehren, entschied er sich schließlich, die dänische Rentenvorsorge zu kündigen – hohe Verwaltungsgebühren und Risikoprämien hätten anderenfalls nach seiner Auskunft die Ersparnisse eines Jahres noch weiter schrumpfen lassen.

Dänische Behörden fordern Abgabe von 60 Prozent

Bei der Kündigung wurden Abgaben an die dänischen Behörden in Höhe von 60 Prozent fällig – in Deutschland ausgezahlt bekam Lorenzen von seiner Vorsorge schließlich noch 1.748 Euro. Ursprünglich hatte er bis zum Arbeitgeberwechsel 5.000 Euro eingezahlt.

Doch damit nicht genug. Zurück in Deutschland führte Lorenzen ordnungsgemäß die Auszahlung der dänischen Rentenvorsorge in seiner Lohnsteuererklärung auf. Daraufhin erhielt er wenig später einen Steuerbescheid des deutschen Finanzamtes: Noch einmal musste er den ehemaligen gesamten Betrag von fast 5.000 Euro versteuern.

„Afgift“ gilt nicht als Steuer

Die Krux: Die fälligen Gebühren in Dänemark werden unter dem Begriff „afgift“ – Abgabe – abgeführt, nicht als Steuern. Damit gilt das Doppelsteuerabkommen nicht, das eigentlich genau solche Fälle verhindern soll.

Eine Lücke, die rechtlich noch nicht geklärt ist, weiß man bei der Steuerkanzlei Tyskrevision: „Das Problem, das sich in dem gesamten Komplex stellt, ist, dass es nicht klar ist, ob es sich bei der afgift um eine Steuer handelt“, erläutert das Büro.

In den entsprechenden Dokumenten der dänischen Steuerverwaltung tauchen diese Einmalauszahlungen auch nicht auf. Aber: „Wenn die Versicherungen eine entsprechende Bestätigung der Auszahlung und der afgift auf Englisch erstellen, wird diese Abgabe als Tax bezeichnet“ – als Steuer.

Es ist kompliziert. Denn: „Sollte es sich tatsächlich um eine Steuer handeln, müsste das deutsche Finanzamt diese Steuer im Rahmen der Steuererklärung anrechnen“, erklärt Tyskrevision. Allerdings gelte dies nur für mit deutschen Steuern vergleichbaren Steuern. Es stelle sich wiederum die Frage, ob die „afgift“, wenn sie denn eine Steuer ist, mit einer deutschen Steuer vergleichbar sei.

Weiterer Fall bekannt

Auch Roland S., der seinen echten Namen nicht preisgeben möchte, ist in die Steuerfalle getappt. In seinem Fall handelt es sich um etwa 35.000 Euro, die über mehrere Jahre eingezahlt wurden. 21.000 Euro „afgift“ blieben davon in Dänemark, noch einmal rund 12.000 Euro wurden in Deutschland fällig.

Brisant: In dem Ablehnungsbescheid der dänischen Finanzverwaltung ist der Name von Henning Lorenzen eingetragen – offenbar wurden die Textbausteine einfach kopiert. „Im Kontext von Datenschutz – der in Steuerangelegenheiten eigentlich großgeschrieben werden sollte – ist das eine Bemerkung wert“, findet Lorenzen.

Beide Fälle sind dem Lohnsteuerhilfeverein Flensburg bekannt, weitere sind jedoch bislang nicht in Erscheinung getreten: „Bisher eigentlich nur diese zwei“, sagt Vorsitzender Kai Büssenschütt. Das macht die Lage der Betroffenen nicht unbedingt einfacher. Aber Büssenschütt betont: „Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.“ Das Finanzamt Flensburg habe die Problematik anerkannt, nun liegt der Fall beim übergeordneten Ministerium.

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