Coronavirus

Deutschland erklärt Großraum Kopenhagen zum Risikogebiet

Deutschland erklärt Großraum Kopenhagen zum Risikogebiet

Deutschland erklärt Großraum Kopenhagen zum Risikogebiet

Walter Turnowsky/dpa
Berlin/Kopenhagen
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Nyhavn in Kopenhagen ist ein beliebtes Ziel für Touristen. Nun rät die Bundesregierung von einem Besuch ab. Foto: Kim Malin Bethke

Einreisende aus der Region Hauptstadt müssen in Quarantäne und sich einem Corona-Test unterziehen. Von unnötigen Reisen wird abgeraten.

Wegen der steigenden Infektionszahlen hat das Robert Koch-Institut nun die Region Hauptstadt in Dänemark als Risikogebiet eingestuft.

Das bedeutet, dass sich Einreisende, die sich in der Region aufgehalten haben, in Quarantäne begeben müssen. Auch muss man einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach der Ankunft in Deutschland innerhalb von 72 Stunden auf eine Corona-Infektion testen lassen, schreibt die Bundesregierung in ihren Richtlinien. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne aufgehoben werden.

Gleiche Regeln gelten für Bewohner der Region, wenn sie nach Deutschland reisen möchten.

Ab dem 1. Oktober soll die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem Negativtest aufgehoben werden können.

Das Auswärtige Amt rät von allen nicht notwendigen touristischen Reisen in die Region ab.

Betroffen ist auch die Urlaubsinsel Bornholm, da sie zum Verwaltungsgebiet der Region Hauptstadt zählt.

Das Robert Koch-Institut stuft ein Land oder eine Region als Risikogebiet ein, wenn es innerhalb einer Woche mehr als 50 Corona-Fälle pro 100.000 Personen gegeben hat.

Insgesamt hat Deutschland nun 14 von 27 EU-Ländern ganz oder teilweise als Risikogebiete ausgewiesen. Neu dazugekommen sind am Mittwoch auch Regionen in Portugal, Irland und Slowenien. Zudem wurden weitere Regionen in Frankreich, Tschechien, den Niederlanden, Kroatien, Rumänien, Österreich und Ungarn als Risikogebiete ausgewiesen.

9.52 aktualisiert mit der Information, dass auch Bewohner der Region betroffen sind.

Weitere Aktualisierung am 25. September 2020 um 10.20 Uhr: Bisher hatten wir geschrieben, dass Reisende ihre Buchungen in Risikogebiete kostenlos stornieren können. Dies ist nicht korrekt, sofern es sich wie beispielsweise bei einer Ferienhausbuchung um eine Individualreise handelt. In solchen Fällen gelten u.a. die individuellen Mietbestimmungen im Ferienhausvertrag. Der Satz wurde deshalb entfernt.

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