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Auslands-SU oder BAföG? So finanzieren sich Studierende in Deutschland

Auslands-SU oder BAföG? So finanzieren sich Studierende in Deutschland

Auslands-SU oder BAföG? So finanzieren sich Studierende

Apenrade/Aabenraa
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Viele internationale Studierende zieht es für ihr Studium oder ein Auslandssemester nach Deutschland. Foto: Annie Spratt/Unsplash

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Nach dem Schulabschluss in Dänemark in Deutschland studieren? Das ist zum Beispiel für ein Semester oder einen ganzen Studiengang möglich. Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, gibt es verschiedene Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Ein Überblick.

Nach dem Abschluss am Deutschen Gymnasium in Nordschleswig stehen den Abiturientinnen und Abiturienten viele Möglichkeiten offen. Ein Studium in Dänemark oder Deutschland zum Beispiel. Oder ein Studium in Dänemark mit einem Auslandssemester in Deutschland. Dabei gibt es unterschiedliche Optionen, dies zu finanzieren:

SU für ein Semester im Ausland

Studierende können die dänische Ausbildungsförderung – kurz SU (Statens Uddannelsesstøtte) für ein oder mehrere Semester im Ausland beantragen, wenn sie bereits an einer dänischen Hochschule eingeschrieben sind.

Damit Studentinnen und Studenten SU im Ausland bekommen können, müssen dieselben Bedingungen erfüllt werden, wie in Dänemark.

Die allgemeinen Bedingungen für SU sind unter anderem:

  • Aktiver Studierendenstatus
  • SU muss selbst beantragt werden
  • Alter von mindestens 18 Jahren
  • Nicht zu viele Einnahmen
  • Keine weitere öffentliche Unterstützung
  • Dänische Staatsbürgerschaft oder Antrag auf Gleichstellung für EU-Bürgerinnen und -Bürger
  • Studiengang muss die Bedingungen für SU erfüllen

Um die Unterstützung auch im Auslandssemester beziehen zu können, muss der Aufenthalt Teil des Studiums sein und von der dänischen Universität anerkannt werden.

SU für das gesamte Studium im Ausland

Damit der dänische Staat Studierende im Ausland unterstützt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Studiengang muss anerkannt sein und auf der sogenannten Fast-Track-Liste stehen
  • Studierende müssen innerhalb der vergangenen 10 Jahre insgesamt mindestens 2 Jahre in Dänemark gelebt haben
  • Jeder Ausbildungsabschnitt muss separat genehmigt werden
  • Studierende müssen zweimal pro Jahr einen Nachweis über ihre Studientätigkeit einreichen

Studierende können SU in der Regel nur für vier Jahre im Ausland bekommen. Die Höhe der Förderung kann variieren.

Für Angehörige der dänischen Minderheit in Deutschland gibt es eine Sonderregel, die hier nachzulesen ist.

Weitere Informationen zu SU im Ausland gibt es unter anderem auf www.studentum.dk oder auf der Webseite der dänischen Ausbildungs- und Forschungsbehörde.

BAföG mit deutscher Staatsangehörigkeit

Die Förderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten alle Studierenden, die an einer staatlichen Hochschule oder Akademie studieren, für ihre erste berufsqualifizierende Ausbildung, wenn sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung zu bestreiten. Die Förderung muss beantragt werden.

BAföG ohne deutschen Pass

Auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten.

Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen laut dem Studentenwerk Schleswig-Holstein folgende Bedingungen erfüllen:

  • seit 5 Jahren in Deutschland leben
  • selbst in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben
  • Eltern oder Ehegattinnen bzw. -gatten begleiten, die in Deutschland arbeiten

Genau wie Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft erhalten auch studierende Ausländerinnen und Ausländer BAföG zur Hälfte als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen des deutschen Staates. Die Darlehenshälfte muss zurückgezahlt werden, maximal jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro.

Weitere Informationen zu BAföG ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt es unter anderem auf der Webseite des Regionskontors oder auf www.bafög.de

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Detailliertere Informationen (auch zu Einzel- und Sonderfällen) gibt es auf der Seite der dänischen Ausbildungs- und Forschungsbehörde und dem deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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