Berufung

Madsen will nicht zahlen

Madsen will nicht zahlen

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Ritzau/hm
Kopenhagen
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In Peter Madsens U-Boot UC3 Nautilus verlor KIm Wall ihr Leben. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Der dänische Tüftler Peter Madsen, wegen Mordes verurteilt, ist in Berufung gegangen. Er will nicht lebenslang hinter Gitter und kein Geld mehr an die Hinterbliebenden zahlen.

Das Kopenhagener Stadtgericht hat Madsen im April dieses Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe von 120.000 Kronen zugunsten des Partners verurteilt; der Forderung der Eltern entsprach das Gericht damals nicht. Nun lautet die Anklage gegen Madsen auf Zahlung von Wiedergutmachung (tortgodtgørelse). Sowohl der Partner von Kim Wall als auch die Eltern der Getöteten fordern vor dem östlichen Landgericht jeweils 150.000 Kronen. Dort geht es auch um die Länge der Haftzeit Madsens, die er anficht.

Der Forderung der Seefahrtbehörde über 33.000 Kronen für das Auslegen einer Wracktonne will Madsen aber nachzukommen. Der Täter hat gegen die lebenslange Strafe Berufung eingelegt, er fordert eine Verkürzung der Haftzeit. Eine lebenslange Haft kann nach 12 Jahren beendet werden, sie kann aber auch bis zum Tode andauern. Der Staatsanwalt sieht Madsen als so gefährlich an, dass er, sollte das Urteil abgemildert werden, Madsen in Sicherungsverwahrung bringen will.

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