Jollenhafen Loddenhoi

Küstenbehörde leitet an, berät aber nicht

Küstenbehörde leitet an, berät aber nicht

Küstenbehörde leitet an, berät aber nicht

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
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Die dänische Küstenbehörde darf lediglich Anleitungen geben, keine Beratung. Foto: Paul Sehstedt

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KDI-Landvermesser Thomas Larsen sieht Klagen als einen Teil der Demokratie. Die Jollengilde Loddenhoi hat Antrag auf Erhalt ihres Hafens eingereicht.

Für die Jollengilde Loddenhoi war der 1. Oktober Stichtag für das Einreichen eines Bauantrages für den im Vorjahr gebauten und sehr umstrittenen Hafen am Strand von Loddenhoi. Zwei Schiedsstellen hatten im Februar bzw. Mai eine 2019 erteilte Verlängerung der Baugenehmigung durch die Küstenbehörde (Kystdirektoratet KDI) aus dem Jahr 2014 und auch den zweiten von der Kommune erstellten Flächennutzungsplan LP122 verworfen. Seitdem liegt die Hafenanlage de jure ungenehmigt, doch im Betrieb befindlich an der Strandstrecke vor dem Sommerhausgebiet Loddenhoi.

Die Schiedsstelle hatte dem KDI auferlegt, den Bauantrag neu zu bearbeiten. Aus diesem Grund forderte die Behörde die Jollengilde auf, einen erneuten Antrag zu stellen und wies darauf hin, dass der Antragsteller kostenlose Anleitung erhalten kann.

Keine Beratung

„Jeder kann bei uns Anleitung für eine Projektbeschreibung erhalten, aber wir geben dem Antragsteller keine Beratung. Wir werden jetzt das Gesuch bewerten und in die Anhörung schicken“, unterstreicht Thomas Larsen, Landvermesser und Sonderberater in der Küstenzonenverwaltung beim KDI in einem Gespräch mit dem „Nordschleswiger“, in dem er den Eingang des Antrages auf Erhalt des Jollenhafens bestätigt.

„Aus einem Schreiben vom KDI an die Jollengilde geht hervor, dass dem Verein Hilfe bei der Antragstellung angeboten wurde.“

„Das ist richtig, darf aber nicht als eine Beratung verstanden werden, weil wir sonst in einem Interessenkonflikt landen, da wir die genehmigende Behörde sind“, erläutert Larsen. „Wir informieren lediglich darüber, welche Informationen wir wünschen. Eine fachliche Beratung muss der Antragsteller bei entsprechenden Firmen einholen, die sich auf diese Aufgaben spezialisiert haben.“

„Muss der Antragsteller eine Beraterfirma beauftragen, um ein Gesuch einzureichen?“

„Wir verlangen nicht, dass Beraterbüros engagiert werden. Jeder kann einen Antrag selbst formulieren“, sagt Larsen. „Wir müssen nur sicherstellen, dass alle Informationen vorliegen, und daher bieten wir an, mit einem Dialog behilflich zu sein. Wichtig ist, dass der Antragsteller nicht ein Eindruck erlangt, unsere Anleitung wäre ein Gutheißen, auf das er sich stützen kann.“

Gut für die Demokratie

„In Sachen Jollenhafen Loddenhoi sind viele Klagen beim KDI eingereicht worden?“

„Klagen sind wunderbar für eine intakte Demokratie“, unterstreicht der Sonderberater. „Alle Klagen werden von uns bewertet, bearbeitet und beantwortet. Wir folgen unseren Richtlinien, und die Antworten oder Entscheidungen können, falls sie der Auffassung des Klägers oder des Beklagten nicht entsprechen, vor Gericht eingebracht werden.“

„In Loddenhoi wird mit harten Bandagen gekämpft?“

„Ich bin seit über 20 Jahren Sachbearbeiter und habe viele Klagen gelesen. Klagen ist in Ordnung, aber wichtig ist, dass die Wortwahl in Ordnung ist“, meint Larsen.

Keine Garantie auf Hafenerhalt

„Der neue Antrag wird sicherlich von den Hafengegnern kritisiert?“

„Wir arbeiten an einer tragbaren Lösung, aber ich bin mir auch sicher, dass gegen unsere Entscheidung geklagt wird“, schätzt Larsen die Lage ein. „Ich gebe gleichzeitig zu bedenken, dass unsere eventuelle Genehmigung nicht den Bestand des Jollenhafens garantiert. Alle nötigen und zusätzlichen Zulassungen müssen eingeholt werden, damit der Hafen erhalten werden kann. Unsere Entscheidung betrifft lediglich die Anlage im Wasser, und wir nehmen nicht an einer Diskussion teil, die die Planung und Bebauung an Land betrifft. Das sind selbstständige Entscheidungen, die nicht mit uns verknüpft werden dürfen.“

Klage über Sandsäcke

Strandbenutzer haben in der vergangenen Woche eine Klage über Sandsäcke eingereicht, die die Hafenbetreiber an der Seeseite der Ostmole gelegt haben. Was wird aus dieser Klage?“

„Wir haben sofort nach Eingang der Beschwerde, die mit Fotos dokumentiert ist, den Vorsitzenden der Jollengilde am 29. September angeschrieben und um eine Erklärung gebeten“, berichtet Thomas Larsen. „Eine Antwort haben wir bis jetzt nicht erhalten, und Carsten Lau Kjærgård entscheidet selbst, ob er uns antwortet. Wir vermuten jedoch, dass die Säcke eine befristete Maßnahme sind, um die Ostmole vor Schäden zu schützen, weil sie bereits von einem Frühjahrssturm beschädigt wurde. Außerdem steht die Gilde im Dialog mit der Baufirma über verschiedene Baufehler. Aktuell sehe ich jedoch keine Gefahr für die Umwelt, und ich glaube auch nicht daran, dass Möwen die Kunststoffsäcke zerhacken werden.“

Thomas Larsen von der dänischen Küstenbehörde Foto: Kystdirektoratet, KDI
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