Jollenhafen Loddenhoi

Gegner fordern sofortigen Abbau der Anlage

Gegner fordern sofortigen Abbau der Anlage

Gegner fordern sofortigen Abbau der Anlage

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
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Der Schein trügt: Der Jollenhafen kommt einfach nicht zur Ruhe. Foto: Anke Haagensen

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Kommune Apenrade kann die Bearbeitung des Schiedsspruchs nicht länger hinauszögern.

Die Jollenhafengegner ziehen die Daumenschrauben fester an: Jacob Pedersen, Anwalt des Vereins zum Erhalt des Naturstrandes Loddenhoi, macht in einem Schreiben an die Kommune Apenrade (Aabenraa) klar, dass aus Sicht seines Mandanten keine Rechtsgrundlage den (zurzeit) ungenehmigten Jollenhafen legalisieren kann. Daher muss die Hafenanlage entfernt werden. Die bereits vor Jahren von der Küstenbehörde (Kystdirektoratet) erteilte Verlängerung der 2014 erteilten Baugenehmigung hat die Umweltschiedsstelle im Februar 2020 aufgehoben. Drei Monate später zog die Planschiedsstelle nach und hob sowohl den Flächennutzungs- als auch den Bebauungsplan für den Strand Loddenhoi auf. Seitdem ist der Hafen de jur illegal.

„Die Kommune hat in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass sie die Entscheidung der Küstenbehörde abwarten will, doch dies lässt sich weder mit dem Plangesetz noch mit der juristischen Beratung, die die Kommune erbeten hat, vereinbaren“, schreibt Pedersen und verweist auf die Rechtsbewertung, die die Anwaltskanzlei Codex Advokater für die Kommune ausgearbeitet hat (wir berichteten).

Handlungen legalisieren

Laut Paragraf 51, Absatz 3 des Plangesetzes muss die Kommune veranlassen, dass eine illegale Handlung legalisiert wird. Die Verpflichtung wird nicht dadurch aufgehoben, falls die Anlage auf Grundlage einer anderen Gesetzgebung wie zum Beispiel dem Küstenschutzgesetz genehmigt werden kann. Die Kommune hat keine Handhabe, die Sachbearbeitung hinauszuzögern, weil die Küstenbehörde ihre aufgehobene Genehmigung neu bewertet.

Mangelhafte Rechtsgrundlage

„Aus meiner Sicht ist der Abbau des Hafens der rechtlich einzige Schritt, um die Verhältnisse (am Strand von Loddenhoi, red. Anm.) zu legalisieren“, unterstreicht Pedersen und schließt mit dem Hinweis, dass drittrangige Betrachtungen über Wertverluste und Verhältnismäßigkeit in diesem Fall nicht geltend gemacht werden können, da sowohl die Kommune Apenrade als auch der Bauherr bereits vor Baubeginn schriftlich davon in Kenntnis gesetzt waren, dass die Rechtsgrundlage für die Anlage wesentliche Mängel aufwies.

Der Jollenhafen Loddenhoi wurde im Frühsommer 2020 trotz zahlreicher Proteste gebaut. In dem Gebiet wogt seit 2014 ein erbitterter Kampf gegen die Anlage, und sowohl die Küstenbehörde als auch die Kommune Apenrade mussten Schläge einstecken, weil Schiedsstellen den Klägern recht gaben. Die Jollengilde weihte am 19. Juni 2021 ihr Bauwerk offiziell und mit viel Politikerlob aus der Befürworterszene ein.

Kein Kommentar

„Ich habe keinen Kommentar zum Inhalt des Schreibens“, sagt Bürgermeister Thomas Andresen gegenüber dem „Nordschleswiger“. „Wir folgen dem Rat unserer Anwälte und warten die Entscheidung der Küstenbehörde ab. Ich schätze, dass wir im Oktober mehr wissen und bis dahin werden wir in unserem Zuständigkeitsbereich, d.h. von der Strandkante und landeinwärts keine baulichen Maßnahmen ergreifen.“

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