Rechtsprechung

Hinter Eis und Fisch versteckt: Haftstrafe wegen Menschenschmuggels

Im Kühlraum versteckt: Menschenschmuggler verurteilt

Im Kühlraum versteckt: Menschenschmuggler verurteilt

Sonderburg/Sønderborg
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Am Sonderburger Gericht mussten sich zwei Syrer wegen Menschenschmuggels verantworten (Archivfoto). Foto: Karin Riggelsen

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Zwei Männer aus Syrien mit Wohnsitz in Schweden sind am Gericht in Sonderburg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil sie versucht hatten, drei Personen unerlaubt über die Grenze zu bringen.

Das Unterfangen flog am 8. Juni am Grenzübergang Krusau (Kruså) auf.

Zwei in Schweden gemeldete Syrer wurden beim versuchten Menschenschmuggel erwischt und festgenommen.

Am Sonderburger Gericht mussten sich die beiden 40- und 43-jährigen Männer Ende vergangener Woche für die Tat verantworten.

Einreiseverbot obendrauf

Laut einer aktuellen Mitteilung der Polizei für Südjütland und Nordschleswig sind beide zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sie dürfen zudem die kommenden sechs Jahre nicht nach Dänemark einreisen.

Den Schmuggelversuch unternahmen die beiden Syrer in zwei Lieferwagen mit schwedischer Zulassung.

In dem einen Wagen, den der 43-Jährige lenkte, befanden sich drei Syrer – zwei Männer und ein Junge.

Sie hatten sich laut Polizei im Kühlraum des Fahrzeugs hinter Kisten mit Fisch und Eis versteckt.

Der andere Lieferwagen mit dem 40-Jährigen diente augenscheinlich als Begleitfahrzeug. Darin befand sich unter anderem Gepäck.

Verschärfter Paragraf

Das Gericht legte den Schmugglern ein wirtschaftliches Motiv zur Last und bezog sich vor diesem Hintergrund auf den verschärften Paragrafen 125a des Strafgesetzbuches.

Der 43-jährige Syrer hatte diesen Sachverhalt abgestritten.  Er gab lediglich zu,  gegen das Ausländergesetz verstoßen und den drei Landsleuten zum Grenzübertritt verholfen zu haben.

Der 40-Jährige hatte sich im gesamten Verfahren für unschuldig erklärt.

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