Finanzen
Unerwartete Steuernachforderungen verhindern
Unerwartete Steuernachforderungen verhindern
Unerwartete Steuernachforderungen verhindern
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Sofern sich die eigenen Lebensumstände in jüngerer Zeit geändert haben, beispielsweise aufgrund einer neuen Arbeit oder durch einen Umzug, kann ein Blick in die Steuervorveranlagung helfen, hohe Steuernachforderungen im kommenden Jahr zu verhindern.
Am Donnerstag schaltet die Steuerbehörde den Zugang zur Steuervorveranlagung für das Jahr 2022 frei. Damit bekommen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Möglichkeit, ihre Steuerangaben anzupassen, sodass größere Steuernachforderungen im kommenden Jahr vermieden werden können.
Änderungen in den Lebensumständen prüfen
Insbesondere Änderungen in den eigenen Lebensumständen, wie eine neue Arbeit oder Lohnerhöhung, der Wechsel ins Rentenalter, der Kauf einer Wohnung oder ein längerer oder kürzerer Abstand zur Arbeit als bisher können sich auf die Steuerveranlagung und mögliche Freibeträge auswirken.
„Wenn man sich nicht Gedanken über seine finanziellen Verhältnisse im kommenden Jahr macht, riskiert man eine Steuernachforderung“, sagt Jan Møller Mikkelsen, Abteilungsleiter bei der Steuerbehörde.
Rekord bei Aktualisierungen
Die vergangenen eineinhalb Jahre mit Corona haben zu einem Rekord bei den Änderungen in der Steuervorveranlagung geführt. 2020 wurden 3,1 Millionen Änderungen vorgenommen, von denen ein Großteil die Fahrtkostenpauschale betraf, da viele von zu Hause aus gearbeitet haben. Sofern die Arbeit im Homeoffice eher zur Regel als zur Ausnahme geworden ist, sollte die Steuervorveranlagung dementsprechend angepasst werden.
„Corona hat zu vielen Veränderungen in unserem Alltag geführt, und deshalb ist es wichtig, dass man seine Angaben aktualisiert, wenn man beispielsweise permanent von zu Hause aus arbeitet“, sagt Jan Møller Mikkelsen.
Auch Immobilienbesitzer können betroffen sein
Auch Wohnungseigentümer sollten nach Empfehlung von Nordeas Wohnungsökonomin Lise Nytoft ihre Steuervorveranlagung genau prüfen, sofern sie ihren Kredit im Laufe des Jahres geändert haben.
„Die Kreditinstitute leiten die Zinsen und Ratenzahlungen für Immobilienkredite laufend an die Steuerbehörden weiter, dennoch sollten Wohnungseigentümer selbst aufmerksam sein. Die Steuervorveranlagung für 2022 basiert nämlich auf den zuletzt geänderten Zahlen aus dem Jahr 2020, und sofern Kreditnehmer einen neuen Kreditzins bekommen haben, stimmen diese Angaben nicht mehr. Deshalb sollten sie ihre Steuervorveranlagung prüfen, um eine ungewollte Steuernachforderung zu verhindern“, lautet die Empfehlung von Lise Nytoft.