Anwaltskanzlei muss millionenschwere Entschädigung wegen Cum-Ex-Beratung zahlen

Ritzau/wt
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Die Anwaltskanzlei Bech-Bruun muss 400 Millionen Kronen Entschädigung an den Staat zahlen. Das hat das Oberste Gericht (Højesteret) am Montag entschieden. Bech-Bruun hatte 2014 die deutsche North Channel Bank beraten, die gestanden hat, den dänischen Staat um Aktiensteuern (udbytteskat) betrogen zu haben. Das Oberste Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass Bech-Bruun gewusst haben muss, dass ein Risiko besteht, dass die Bank in den Betrug mit der Rückerstattung der Aktiensteuern verwickelt war.