Ab 1. Juli 2017

Neue Regeln für Carport & Co

Neue Regeln für Carport & Co

Neue Regeln für Carport & Co

Apenrade/Aabenraa
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In Bezug auf die Höhe eines Treibhauses oder den Abstand zur Grundstücksgrenze ändert sich nichts. Foto: Karin Riggelsen

Bauten zwischen 35 und 50 Quadratmeter müssen vom 1. Juli an nicht mehr der Kommune gemeldet werden. 20.000 Vorhaben im Jahr betroffen – Kritiker befürchten mehr Nachbarschaftskonflikte.

Bauten zwischen 35 und 50 Quadratmeter müssen vom 1. Juli an nicht mehr der Kommune gemeldet werden. 20.000 Vorhaben im Jahr betroffen – Kritiker befürchten mehr Nachbarschaftskonflikte.

Für Hausbesitzer soll es einfacher werden, einen neuen Schuppen, ein Carport,  Gewächshaus oder Ähnliches zu errichten. Wie das Ratgeberforum für Hausbesitzer, Bolius, mitteilt, will Transport- und Bauminister Ole Birk Olesen (LA) ab 1. Juli dieses Jahres entsprechende  Forderungen abschaffen, denen zufolge  heute Bauten zwischen 35 und 50 Quadratmeter  bei der Kommune angemeldet werden müssen, bevor man sie in Angriff nimmt.

„Es ist gut, dass man über das, was auf seinem eigenen Grund und Boden geschieht, selbst bestimmt, solange man nicht Nachbarn damit beeinträchtigt“, sagte der  Minister gegenüber der Zeitung Jyllands-Posten. Das ändere jedoch nichts daran, dass Hausbesitzer sich an Flächennutzungspläne und bautechnische Regeln halten müssten, zum Beispiel in Bezug auf die   Höhe eines Schuppens oder den Abstand zur Grundstücksgrenze.

Die Architektin Tine Nielsen,  Expertin in „Bolius Boligejernes Videncenter“ und Redakteurin von „Spørg Bolius“, fasst die Lage zusammen: „Jetzt  darf man sogenannte Sekundärbauten bis 35 Quadratmeter ohne Bewilligung der   Kommune errichten. Bei Bauten zwischen 35 und 50 Quadratmeter muss man einen kurzen Antrag stellen. Hört man in den darauffolgenden 14 Tagen nichts von der Kommune, ist der Antrag automatisch genehmigt.“ Die bautechnischen Regeln ändern sich  allerdings nicht. „Man muss genau dieselben Bestimmungen beachten. Und wenn man etwas bauen will, das 50 Quadratmeter überschreitet, braucht man weiterhin eine Genehmigung.“

Die Änderung soll Ressourcen bei den Kommune frei machen

Es geht also lediglich um verwaltungstechnische Lockerungen.  Laut Verkehrs-, Bau- und Wohnungsbaubehörde betreffe das  rund 20.000 anmeldepflichtige Anliegen im Jahr, das ist  etwa ein Drittel aller kommunalen Bauangelegenheiten  –  von der Baugenehmigung bis zum Antrag auf Abriss. Deswegen sei es schwierig zu sagen, wie viele Ressourcen die Kommunen tatsächlich spare, sollte Ole Birk Olesens Vorschlag wirklich umgesetzt werden.

Der Vorsitzende des Technik- und Umweltausschusses von Kommunernes Landsforening (KL) und Bürgermeister  von Kolding, Jørn Pedersen (V), ist der  Meinung, der Vorschlag stärke die kommunale Sachbearbeitung. „Zweifellos werden dadurch Ressourcen frei, die wir besser  nutzen können für andere Sachbearbeitungen aus dem baulichen Bereich“, so Pedersen zu Sjællandske Medier.

Der Vorsitzende des Landesverbandes der Einfamilienhausbesitzer, Allan Malskær, befürchtet eine Zunahme von Nachbarschaftskonflikten durch die neuen Regeln. „Wenn man mit seinen Nachbarn über bauliche Pläne spricht, ist es besser, man hat eine schriftliche  Genehmigung zur Hand, statt einfach zu bauen und zu versichern, dass man sich im Rahmen der Regeln bewegt.“

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