Landwirtschaft

Zweige dürfen wieder verbrannt werden

Zweige dürfen wieder verbrannt werden

Zweige dürfen wieder verbrannt werden

Sonderburg/Sønderborg
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Sonderburgs Bürgermeister Erik Lauritzen (m.) Foto: Ruth Nielsen

Kommunales Verbrennungsverbot aus dem Jahr 2011 wurde wieder aufgehoben. Die Kommune hat einen Wunsch der Landwirte erhört.

Die Kommune hat einen Wunsch der Landwirte erhört. Nun dürfen wieder Zweige und Gestrüpp verbrannt werden. „Wir können sehen, dass es in der Landwirtschaft und der Naturpflege einfacher ist, wenn die Bauern ihr Gestrüpp und Geäst abbrennen dürfen, wenn es sich nicht lohnt, das   Holz zu  schreddern“, so Bürgermeister Erik Lauritzen.

Die Kommune hat das Verbrennungsverbot vor Jahren aus zwei Gründen eingeführt. Als die kommunalen Abfallmengen damals weniger wurden, sollte dem  Kraftwärmewerk so Nachschub gesichert werden. Auf diese Weise konnte die Landwirtschaft  nicht zuletzt auch    ProjectZero-Vision unterstützen, 2029 CO2-frei zu sein.
Maschinenparks haben seither in Schredderanlagen investiert. Auch eine private  Firma in Foldager befasst sich damit.  Auch Reste von Strohdepots und Strohdächern dürfen zusammen mit Gartenabfall abgebrannt werden.

Die Landwirtschaft, Gärtnereien und andere Firmen können weiterhin ihren Geäst-Abfall in Glansager auf dem Containerplatz  abliefern. Das Abbrennen von Gartenabfall ist in Stadtbereichen, Ferienhausgebieten und  innerhalb von 100 Metern von einer  Bebauung in der Landzone  verboten. Das Feuer darf nur Geäst, Gestrüpp und Gartenabfall enthalten. Es muss auch die geltenden Regeln der allgemeinen Brandschutzbestimmungen einhalten.

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