Wassersport

Speedboote und Wasserscooter nur mit Versicherung

Speedboote und Wasserscooter nur mit Versicherung

Speedboote und Wasserscooter nur mit Versicherung

Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: dpa/Symbolbild/Felix Kästle

Neue Regeln für das „Übers-Wasser-Brettern“: Speedboote müssen versichert sein.

Speedboote unter 15 Metern Rumpflänge und Wasserscooter dürfen ab Mittwoch nur noch mit einer Haftpflichtversicherung gefahren werden. Ist das Fahrzeug nicht versichert, darf es nicht betrieben werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Seefahrtsbehörde hervor.

Die Versicherung muss Personen- sowie Sachschäden decken. Ein weiteres Muss: ein mitgeführtes Zertifikat, das beweist, dass das Fahrzeug versichert ist. Die Regeln gelten auch für ausländische Besitzer von Wasserscootern und Speedbooten, die dänische Gewässer befahren. Sie können eine sogenannte Kurzzeitversicherung erwerben, sollte das Wasserfahrzeug nicht im Vorhinein versichert sein.

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