Immobilien

„Elternkauf“ von Wohnungen bald kaum noch rentabel

„Elternkauf“ von Wohnungen bald kaum noch rentabel

„Elternkauf“ von Wohnungen bald kaum noch rentabel

cvt
Helsingør
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Foto: Lizzie/Unsplash

Immobilien an die Kinder schnell verkaufen – das rät einer der führenden Steuerexperten des Landes angesichts einer Reform der Immobiliensteuern ab Herbst 2019. Bisher konnten Wohlhabende ihren Kindern steuerfrei Wohnungen zu Schleuderpreisen verkaufen.

Von Herbst 2019 können Eltern ihren Kindern Wohnungen nicht mehr weit unterm Marktpreis verkaufen und sowohl Schenkungssteuern (gaveafgift) als auch Spekulationssteuer (ejendomsavanceskat) sparen. Dadurch wird es einem der führenden Steuerexperten des Landes zufolge in vielen Fällen nicht mehr rentabel sein, Kindern durch den sogenannten „Elternkauf“ (forældrekøb) finanziell unter die Arme zu greifen. Das berichtet das Online-Wirtschaftspolitik-Portal NB-Økonomi.

Mit der neuen Immobiliensteuer-Absprache und den neuen Immobilienschätzungen werden, in der bisherigen Debatte weitgehend missachtet, auch die Schlupflöcher für wohlhabende Eltern gestopft, die ihren Kindern durch die Elternkäufe steuerfreie Geschenke, oft in Millionenhöhe, machen können.

Lieber den Kindern Geld leihen oder bürgen

Ole Aagensen, Miteigner der Steuerberatungsfirma Revitax A/S, sieht die Elternkäufe damit vor dem Aus. „In vielen Fällen wird es für die Eltern attraktiver sein, für einen Kredit zu bürgen oder dem Kind Geld ohne Zinsen zu leihen, sodass die jungen Leute selbst die Wohnung kaufen und besitzen“, sagt er zu NB-Økonomi. „Dadurch können die jungen Leute die Wohnung später verkaufen und den Wertgewinn ganz steuerfrei bekommen“, so Aagensen weiter.

Dadurch entgeht den Eltern zwar die Zinsfreiheit bei der Spitzensteuer, doch das wird in vielen Fällen nicht die Spekulationssteuer aufwiegen, die man in Zukunft zahlen muss, wenn die Wohnung verkauft wird.

Nach heutigen Regeln können Eltern Zinsen von der Spitzensteuer absetzen, während sie die Wohnung besitzen, indem sie diese unter der Unternehmensbesteuerung verbuchen. Wenn sie die Wohnung dann an die Kinder verkaufen, kann dies weit unter dem Marktpreis geschehen, und somit entgehen sie der Spekulationssteuer und die Kinder müssen keine Schenkungssteuer zahlen.

Die neuen Immobilienschätzungen schließen ein Schlupfloch

Die Finte: Die derzeitigen öffentlich angesetzten Immobilienschätzungen (ejendomsvurdering), die als Besteuerungsgrundlage für Immobilien dienen, liegen typischerweise unter der Hälfte des Marktpreises. Dadurch können Eltern obendrein im Normalfall zu einem Preis verkaufen, der 15 Prozent unter dieser Schätzung liegt.

Eine Wohnung im tatsächlichen Wert von zwei Millionen Kronen kann somit derzeit ohne Weiteres noch für rund eine Million Kronen an die Kinder verkauft werden. Die Eltern sparen dann zwischen 420.000 und 430.000 Kronen Spekulationssteuern, rechnet Aagesen vor. Die Kinder sparen zugleich 150.000 Kronen an Schenkungssteuer. Insgesamt entgehen dem Staat also bis zu 580.000 in diesem Beispiel – vorausgesetzt, die Eltern haben die Wohnung über einen längeren Zeitraum mit entsprechendem Marktpreiszuwachs besessen, was in den Großstädten nicht ungewöhnlich ist.

Elternkäufe bleiben günstiger – aber in weit geringerem Ausmaß

Nach dem Herbst 2019 werden diese Steuervorteile dann Geschichte sein. Wie es aus den Anmerkungen zur neuen Immobilienschätzung hervorgeht, können Eltern in Zukunft zu bis zu 20 Prozent unter der Immobilienschätzung verkaufen. Diese werden dann allerdings den neuen Regeln unterliegen, nach denen die Immobilien in Städten wie Kopenhagen und Aarhus im Schnitt mindestens doppelt so hoch wie bisher Geschätzt werden.

Aagesen rät Familien, die Steuern sparen wollen, deshalb, die Wohnungen deutlich vor Herbst 2019 zu verkaufen. Ziehen die Eltern selbst in die Wohnung ein, gelten übrigens ganz andere Regeln, denn dann fallen keine Spekulationssteuern bei einem Verkauf an, berichtet NB-Økonomi.

 

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