Justiz

Stimmrecht für Menschen mit Behinderung: Höchstgericht weist Klage zurück

Stimmrecht für Menschen mit Behinderung: Höchstgericht weist Klage zurück

Stimmrecht für Menschen mit Behinderung: Höchstgericht weist Klage zurück

jt/ritzau
Kopenhagen
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Foto: Scanpix

Das dänische Höchstgericht hat am Donnerstag das Urteil des östlichen Landgerichtes, das vier Personen mit psychischen Behinderungen bei den Parlamentswahlen nicht wählen dürfen, bestätigt. Eine neue Art der Betreuung könnte die Lösung des Problems sein, meint eine Juristin.

Vier Personen mit psychischen Behinderungen und mit vormundschaftlichen Betreuern dürfen nicht bei Parlamentswahlen wählen. Das bestätigt das dänische Höchstgericht am Donnerstag.

Drei Männer und eine Frau hatten den Staat verklagt, weil sie bei Parlamentswahlen nicht wählen dürfen. Der Grund hierfür sind ihre Betreuer, die eine Vollmacht für ihre Finanzen besitzen. Dadurch sind sie laut Rechtslage unmündig und ihr Stimmrecht entfällt.

Das Urteil war eine Bestätigung des Urteils des östlichen Landgerichts. Das Höchstgericht hat entschieden, dass das Urteil weder gegen das dänische Grundgesetz noch die europäische Menschenrechtskonvention oder die UN-Behindertenrechtskonvention verstoße.

Martin Rosenlind, einer der Kläger, war über dem Urteil des Höchstgerichts enttäuscht. „Ich finde es ungerecht, dass sie uns nicht zuhören“, so Rosenlind.

In Dänemark sind rund 2.000 Menschen aufgrund von Vormundschaften für unmündig erklärt worden. Sie dürfen weiterhin bei Kommunal-, Regions- und Europa-Parlamentswahlen ihr Kreuz setzen.

Eine Lösung

Maria Ventegodt, Juristin und Gleichberechtigungschefin beim Institut für Menschenrechte, ärgert sich über das bestätigte Urteil des Höchstgerichts. Doch sie ist auch zuversichtlich, dass eine Lösung des Problems gefunden werden kann.

„Es ist möglich eine neue Art der Betreuung, wo Personen mit Behinderungen nur in einigen Bereichen die Vormundschaft an einem Betreuer übergeben müssen und zugleich ihr Stimmrecht behalten, zu schaffen“, sagt Ventegodt.

Sie fordert die Politiker dazu auf, das Stimmrecht von Personen mit Behinderungen sicherzustellen und das Grundgesetz zu ändern. „Eine Änderung würde nicht viel Zeit in Anspruch nehmen“, so Ventegodt.

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