Kinderpornographie

Freispruch im Facebook-Porno-Fall

Freispruch im Facebook-Porno-Fall

Freispruch im Facebook-Porno-Fall

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Soziale Medien im Blickpunkt Foto: Dado Ruvic/Ritzau Scanpix

Rund 1.000 Jugendliche in Dänemark sind angeklagt, zwei illegale Sexvideos geteilt zu haben. Ein 22-Jähriger wurde jetzt überraschend in zweiter Instanz von dem Vorwurf freigesprochen, Kinderpornografie geteilt zu haben.

Ein 22-jähriger Mann ist am Freitag vom Östlichen Landgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, Kinderpornos verbreitet zu haben, weil er ein umstrittenes Sexvideo an sieben Personen auf Facebook weiterleitete. Damit entgeht er einer Bewährungshaftstrafe von zehn Tagen, zu der er vom Gericht in Lyngby verurteilt worden war.

Stattdessen wurde seine Tat als Sittlichkeitsvergehen beurteilt und er  zu einer Strafe von 2.500 Kronen verurteilt. Laut Staatsanwalt Emil Folker sei es zu früh, zu beurteilen, welche Bedeutung dieses Urteil für die anderen Prozesse im sogenannten Fall „Umbrella“ hat, in dem insgesamt rund 1.000 junge Menschen angeklagt sind, zwei Videos auf Facebook geteilt zu haben.

Der Fall ist der zweite von neun Testfällen, die in die zweite Instanz gingen. In beiden Fällen sind die Angeklagten nicht dafür verurteilt worden, Kinderpornografie verbreitet zu haben. Die Begründung: Sie hätten nicht wissen können, dass die Personen in den Aufnahmen unter 18 Jahre alt waren.

„Es liegen in den einzelnen Fällen unterschiedliche Beweise vor“

Folker nennt das eine Überraschung. Die Staatsanwaltschaft wolle noch die übrigen sieben Urteile abwarten und dann daraus ihre Schlüsse ziehen. Jeder einzelne Fall sei unterschiedlich, sagt er. „Es liegen in den einzelnen Fällen unterschiedliche Beweise vor, die entscheidend dafür sein können, inwieweit die Angeklagten verurteilt werden, Kinderpornografie geteilt zu haben oder nicht“, so Folker.

Dabei komme es auch darauf an, was in den Nachrichten geschrieben wurde, die dem Video vorausgingen und folgten. Daraus könne hervorgehen, ob der Angeklagte die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, dass die gefilmten Personen unter 18 Jahre alt sind.

„In jedem Fall hat das Landgericht in beiden Fällen festgestellt, dass es strafbar ist, diese Sexvideos zu teilen“, sagt Folker. Verteidiger Bjørn Elmquist, der einige der Beschuldigten vertritt, meint hingegen, dass Dänemarks oberster Staatsanwalt, der Reichsadvokat, als letzte Instanz dafür sorgen sollte, dass die Fälle grob sortiert und entschieden werden sollte, welche Fälle mit Strafzahlungen oder dem Fallenlassen der Klage abgehandelt werden können. 

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