Fluglärm
Viel Lärm um „geheimen“ Krach
Viel Lärm um „geheimen“ Krach
Viel Lärm um „geheimen“ Krach
Zweifel an Validität kommunaler Aufsicht zum F-16-Fluglärm wegen mangelnder Daten. Kommunaldirektor: Relevante Infos lagen vor.
Just am Tag einer erneuten Bürgerinformationsveranstaltung mit Blick auf die Stationierung von F-35-Kampfjets auf der Fighter Wing Skrydstrup füllte Dänemarks einziger Stützpunkt für Kampfjets erneut die Titelseite von Jyllands-Posten. Der Zeitung zufolge hat das Verteidigungsministerium der Kommune Hadersleben jahrelang relevante Daten zum Fluglärm der F-16 vorenthalten. Dadurch habe die Kommune wiederum ihrer Aufsichtspflicht bezüglich der Einhaltung von Lärmgrenzen nicht auf der Grundlage aller relevanten Informationen nachkommen können, heißt es.
Der Kommunaldirektor der Domstadtkommune, Willy Feddersen, weist diese Behauptung – wenngleich unter Vorbehalt – zurück: „Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind uns keine relevanten Informationen vorenthalten worden.“ Dessen ungeachtet hat die Kommune Mitte Dezember das Verteidigungsministerium um seine Analyse gebeten, die u. a. Aufschluss darüber gibt, in welchem Maße der bald ausgediente Kampfjet der dänischen Luftwaffe tatsächlich lärmt. Das Problem sei, so Feddersen, dass Teile dieses Berichts militärischer Geheimhaltung unterliegen und erst entklassifiziert werden müssten. Die Kommunalverwaltung rechne indes damit, dass diese Daten in Bälde zugänglich sind. „Nach Einschätzung unserer Umweltverwaltung – und nach unserem Kenntnisstand – enthält diese Analyse keine Informationen, die zu einer Änderung der Entscheidungen im Rahmen unserer Aufsichtspflicht geführt hätten.“
Überschreitungen der Grenzwerte
Wie Der Nordschleswiger Anfang Februar berichtete, hat es auf der Fighter Wing in den vergangenen Jahren wiederholt Überschreitungen der Grenzwerte gegeben, die entsprechend dem international anerkannten Messverfahren TDENL (Total Day-EveningNight Level) berechnet und mit dem die durchschnittlichen Lärmbelästigungen ermittelt werden. „In den vergangenen zwölf Jahren sind in sechs Jahren Überschreitungen registriert worden“, sagt Feddersen.
Dabei handele es sich um Abweichungen, die zwischen 1 bis 3 dB liegen: „In einem Jahr ist die zulässige Grenze für Fluglärm von 150 um 3 dB überschritten worden, in anderen Jahren lag sie unter 150.“ Hinzu komme, dass es in der Befugnis der Verteidigung liege, Flüge von den Berechnungen auszunehmen.
Am Montag, 12. März, findet auf Einladung von Bürgermeister H. P. Geil (Venstre) und dem Kommunaldirektor eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Vereins „Naboer til Fighter Wing Skrydstrup“ statt. Mehr über die Bürgerveranstaltung zum Fluglärm von Donnerstagabend in unserer Wochenendausgabe.