Justiz

Freispruch im Fall Noah

Freispruch im Fall Noah

Freispruch im Fall Noah

jt/jv.dk
Sonderburg/Sønderborg
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Im Frühling des Vorjahres wollte die junge Familie aus ihrem Heim in Sommerstedt ausziehen. Foto: Ute Levisen

Nach sieben Gerichtsverhandlungen und 30 verschiedenen Zeugenaussagen wurde am Donnerstag im Sonderburger Stadtgericht das Urteil im Fall des kleinen Noah aus Sommerstedt verkündet. Der 31-jährige Angeklagte wurde in drei von fünf Punkten freigesprochen – unter anderem sah das Gericht es nicht als erwiesen an, dass der Stiefvater am Tod des anderthalb Jahre alten Jungen schuld war.

Ein Jahr, ein Monat und 16 Tage nachdem der kleine Noah aus Sommerstedt aufgrund innerer Blutungen ums Leben kam, wurde am Donnerstag das Urteil in dem Fall verkündet. Der 31-jährige Stiefvater war unter anderem angeklagt, gegenüber seinem leiblichen Sohn und dem Stiefsohn Noah gewalttätig gewesen zu sein. Außerdem musste er sich aufgrund des Besitzes und Verkaufs von Drogen verantworten.

Anwesend im Gericht waren laut jv.dk am Donnerstag unter anderem Noahs Mutter und ihre Familie, der biologische Vater von Noah und dessen Familie sowie der Angeklagte samt Familie. Alle warteten gespannt auf das Urteil.

Um kurz nach zehn Uhr dann die Urteilsverkündung: Der Angeklagte wird in drei von fünf Sachverhalten freigesprochen. Unter anderem bei dem Punkt der Gewaltanwendung gegen den anderthalb Jahre alten Noah. An dem Tag, an dem dieser seinen Verletzungen erlitt, widersprechen sich die Zeitangaben. Deshalb entschieden die drei Richter und drei Geschworenen, dass man die Schuld am Tod Noahs nicht dem 31-jährigen Stiefvater zusprechen könne. Laut Aussagen hätten auch andere Personen die Möglichkeit gehabt, Noah seine tödlichen Verletzungen zuzufügen, so das Gericht.

Familie ist erschüttert

Gegenüber JydskeVestkysten erklärte ein Familienmitglied der Mutter Noahs: „Ich bin zutiefst erschüttert. Wir wissen alle, dass er es war. Wie kann man ihn freisprechen? Es ist fürchterlich, dass ein Kind getötet werden kann, ohne dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt.“ Auch die Oma des verstorbenen Jungen ist fassungslos. „Ich verstehe nicht, wie er freigesprochen werden kann.“

Die Staatsanwaltschaft plädierte im zweiten Sachverhalt (Gewalt gegen den eigenen Sohn) auf eine fünf bis sechsmonatige Haftstrafe. Im fünften Sachverhalt (Besitz und Verkauf von Drogen) plädierte die Staatsanwaltschaft auf vier bis sechs Monate Haft. Deshalb sollte die gesamte Haftstrafe laut Staatsanwaltschaft bei neun Monaten liegen. Doch die Verteidigung fand das Strafmaß zu hoch und plädierte auf maximal vier Monate.

Die Richter stimmten der Verteidigung zu. Der 31-Jährige wurde zu vier Monaten Haft verurteilt. Weil er jedoch über ein Jahr in Untersuchungshaft saß, muss er keine Strafe mehr antreten.

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