Geplante Gesetzesänderung
47 Jahre bis zur vollen Folkepension
47 Jahre bis zur vollen Folkepension
47 Jahre bis zur vollen Folkepension
Die von Regierung und DF geplante Änderung des Pensionsgesetzes hat drastische Folgen – auch für Grenzpendler und Einwanderer. Das Regionskontor rät zur privaten Alterssicherung.
Das Beschäftigungsministerium hat kürzlich den Gesetzesentwurf zur Reform des Pensionsgesetzes vorgelegt. In einer Pressemitteilung des Ministeriums heißt es, dass mit dem Gesetz die Bürger dazu veranlasst werden sollen, länger berufstätig zu bleiben – als Konsequenz der steigenden Ruhestandsgrenzen und des steigenden Lebensalters der Menschen.
Vorgesehen ist, dass künftig erst nach 47 Jahren Aufenthalt in Dänemark nach dem 15. Lebensjahr oder nach nach 47 Jahren Berufstätigkeit in Dänemark als Grenzpendler ein Anspruch auf Zahlung des vollen Satzes der Folkepension besteht. Bisher reichten 40 Jahre Aufenthalt oder Berufstätigkeit aus.
Eine ähnliche Verschärfung ist vorgesehen bei Zuteilung von Frühpensionen und Zusatzleistungen wie dem „Ældrecheck“.
Wer zu spät kommt, schafft es nicht mehr
Betroffen von der Reform werden beispielsweise auch Personen, die erst mit 35 Jahren nach Dänemark ziehen und berufstätig werden. Sie schaffen es nicht mehr, Anspruch auf volle Folkepension zu erwerben. Ebenso ergeht es Grenzpendlern. Nachteilig können für Dänen somit auch langjährige Berufstätigkeiten im Ausland sein.
Das „Kleingedruckte“ im Gesetzesvorschlag weist allerdings darauf hin, dass es lange Übergangsfristen gibt. Wer aktuell nur noch wenige Jahre bis zum Erreichen des Pensionsalters, spätestens am 1. Juli 2025, bekommt noch nach 40 Jahren die volle Folkepension.
Regionskontor ist wachsam
Der Leiter des deutsch-dänischen Regionskontors in Pattburg, Peter Hansen, unterstreicht, dass der Erwerb einer Altersversorung durch Aufenthalt in Dänemark sich beispielsweise deutlich von Erwerb von Versorgungsansprüchen in Deutschland unterscheide. Er berichtet, dass man im Infocenter Grenze gegenüber den sich abzeichnenden Änderungen sehr aufmerksam sei. „Die Reform wird derzeit erst parlamentarisch beraten“, so Hansen, man werde sehen, wie das Ergebnis aussieht. „Es sind keine Anhörungen vorgesehen“, erläutert er. Allerdings sind bei der Vorbereitung der Reformvorschläge zahlreiche Organisationen zu Rate gezogen worden.
Vorgesehen sind gesonderte Regelungen für EU-Bürger, die in Dänemark ansässig sind. Diese können in der Regel bei Einwanderung als Berufstätige auf Renten- oder Pensionsansprüche aus ihren Heimatländern zurückgreifen. Er rät, bei Neuaufnahme einer Arbeit in Dänemark mit privater Alterssicherung vorzusorgen, wenn wegen fortgeschrittenen Alters künftig z. B. nur noch ein Anspruch von zwei Dritteln des Folkepensionssatzes erworben werden kann.