Urteil

3,5 Jahre für reuigen Onkel

3,5 Jahre für reuigen Onkel

3,5 Jahre für reuigen Onkel

Gesche Picolin
Gesche Picolin Journalistin
Rothenkrug/Rødekro
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Das Sonderburger Gericht. Foto: Archivbild: DN

30-jähriger Rothenkruger wegen sexueller Übergriffe auf minderjährige Jungen verurteilt.

Über mehrere Jahre soll er seine Neffen missbraucht haben. Ein heute 30-jähriger Rothenkruger wurde am Montag im Sonderburger Gericht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Am 6. April war er festgenommen worden.

In einigen der Anklagepunkte geht es um das Verhältnis zu zwei Halbbrüdern, heute  13 und 11 Jahre alt. Der Angeklagte hatte seit 2014 ein engeres Verhältnis zu dem Älteren, heute 13-Jährigen, aufgebaut. Dieser ist Sohn der großen Schwester des Mannes, der jüngere Halbbruder hat eine andere Mutter.

Aus der Anklageschrift sowie den Aussagen des Angeklagten ging am Montag hervor, dass keine Penetration stattgefunden hat. Sämtliche Vorkommnisse sexueller Natur seien bei ihm zu Hause im gegenseitigen Einverständnis erfolgt. Ob er sich denn nicht im Klaren darüber gewesen sei, so die Anklägerin, dass er der Erwachsene in dem Verhältnis sei?   Wie der 30-Jährige selbst  aussagte, leide er unter Erektionsproblemen und habe deshalb noch nie ein sexuelles Verhältnis gehabt.

Aufgeflogen bei polizeilicher Aktion gegen Kinderpornografie

Auf die Schliche war die Apenrader Polizei ihm während  einer groß angelegten Aktion gegen Kinderpornografie im Herbst 2016 gekommen.  Die Polizei hatte bei ihm 9.742 kinderpornografische Bilder  sowie entsprechendes Filmmaterial auf beschlagnahmten  Speichermedien gefunden. Ein weiterer Punkt der Anklage hatte sich in der Schwimmhalle zugetragen:  Der Angeklagte habe sich mit dem Enkel einer Bekannten angefreundet.  Er, der „Spielkamerad“, durfte den Jungen mit zum Strand und in die Schwimmhalle nehmen. Dort will er den Knaben „freundschaftlich“ auf den Mund geküsst haben. Dessen Eltern waren am Montag anwesend im Gerichtssaal.

Zu zwei weiteren Jungen hatte der Angeklagte über Skype unter falscher Identität Kontakt, hier etablierte er Vertrauensverhältnisse, um an Nacktfotos der zum jeweiligen Zeitpunkt je 13- und 14-Jährigen zu gelangen. Der Chatverlauf lag dem Gericht protokolliert vor. Während der Verhandlung war der Mann ruhig, doch er wurde auch nervös, hier und da ließ er einem Seufzen freien Lauf. Der kräftig gebaute Mann wirkte reuig. Er habe Schuldgefühle und Selbstmordgedanken,  er sei deswegen auch in psychiatrischer Behandlung gewesen.  

Er wurde von dem  Schöffengericht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hat Berufung eingelegt, bleibt aber  in Untersuchungshaft, bis sein Fall in nächster Instanz am Landesgericht verhandelt wird.

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